Infektionen nach Feier - Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Magdeburg (dpa/sa) - Eine große Feier in Magdeburg, die Ausgangspunkt
für viele Corona-Infektionen gewesen sein soll, hat keine
strafrechtlichen Konsequenzen. Das in Betracht kommende Verfahren sei
eingestellt worden, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft
Magdeburg am Montag mit. Es habe nicht bewiesen werden können, dass
Veranstalter oder Gäste wissentlich und willentlich zur Ansteckung
anderer Teilnehmer mit dem Coronavirus oder einer Erkrankung
beigetragen haben.

«Es bestand schon keine Möglichkeit, mit hinreichender Sicherheit
festzustellen, ob die Veranstaltung tatsächlich Quelle für die
Vielzahl der Infektionsfälle war», erklärte der Sprecher.

Die Stadt Magdeburg hatte gegen mehrere Veranstalter Strafanzeige im
Zusammenhang mit der großen Feier vom 17. Oktober 2020 erstattet. Sie
erhob den Vorwurf der Körperverletzung. Damals sollen rund 120
Teilnehmer zusammen gefeiert haben. Die Stadt machte im Anschluss
eigenen Angaben zufolge mehr als 80 Corona-Infektionen aus, bei
Teilnehmern und in deren Umfeld. Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD)
hatte im November erklärt, es solle nicht einfach ein Ordnungsgeld
verhängt, sondern ermittelt werden, ob es sich um Körperverletzung
handele.