Stadt Stuttgart: Rechtsgutachten bestätigt Vorgehen am Karsamstag

Stuttgart (dpa/lsw) - Ein von der Landeshauptstadt Stuttgart in
Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt die Entscheidung der
Stadt, die «Querdenken»-Versammlungen am Karsamstag zuzulassen. Das
teilte die Kommune am Sonntagabend mit und zitierte aus dem
Gutachten. Der Jurist Michael Kniesel aus Bonn komme in seiner
Analyse zu dem Ergebnis, dass ein Verbot der Versammlungen
rechtswidrig gewesen wäre. Weiter sei es richtig gewesen, die
Versammlung auf dem Cannstatter Wasen nicht aufzulösen.

Der Protest war von der «Querdenken»-Bewegung angemeldet worden. Auf
dem Cannstatter Wasen hatten sich am Karsamstag zeitweise bis zu
15 000 Menschen größtenteils ohne Masken und Mindestabstand
versammelt und die Stadt in große Erklärungsnot gebracht.

Ein Verbot sei das letzte Mittel, argumentierte Kniesel. Hier hätten
Auflagen als mildere Eingriffsmittel ausgereicht, um ein
Infektionsrisiko auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Solche
Auflagen habe die Versammlungsbehörde auch gemacht. Die Veranstaltung
aufzulösen, sei wegen der Eskalationsgefahr unverhältnismäßig
gewesen.

Die Debatte um ein Verbot des Stuttgarter Massenprotests gegen die
Corona-Auflagen beschäftigt am Montag auch die Landespolitik. Neben
Innenminister Thomas Strobl (CDU) und Sozialminister Manne Lucha
(Grüne) wird sich auch Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper
(CDU) am Montag im Innenausschuss des Landtags zum Streit der
Behörden äußern. Es geht vor allem um die Frage, warum der
schließlich ausgeuferte Protest am Karsamstag nicht von vorneherein
verboten wurde.

Während Nopper die Erlaubnis für die Demo am Karsamstag verteidigt
und erklärt, es habe keine rechtliche Handhabe gegeben, widersprechen
ihm Kritiker auch aus der Landesregierung. Am vergangenen
Donnerstagabend untersagte die Stadt zwei weitere, für den 17. April
geplante Veranstaltungen. Die Anmelder hätten sich zuvor als
unzuverlässig im Sinne des Versammlungsrechts erwiesen, begründete
Nopper die Entscheidung kurz und knapp.