Wirbel um Urteil - Ministerium: Maskenpflicht an Schulen gilt

Die Osterferien sind vorbei und die neuen Corona-Regeln an den
Schulen umstritten. Dafür sorgt auch ein Amtsgerichtsbeschluss zum
Tragen von Masken.

Erfurt (dpa/th) - Thüringens Schüler müssen mit Schulbeginn nach den

Osterferien am Montag eine Schutzmaske tragen. Daran ändere auch ein
Beschluss des Amtsgerichts Weimar in einer Familiensache nichts,
teilte das Thüringer Bildungsministerium am Sonntag in Erfurt mit.
Das Urteil, das in vielen Internetgruppen geteilt wurde, könnte
«rechtliche Wirkung allein für die am Verfahren Beteiligten» haben.
Es habe damit keine Auswirkungen auf die Infektionsschutzregeln an
Thüringens Schulen insgesamt, erklärte das Ministerium.

Die Landeselternvertretung kritisierte das Agieren des Ministeriums
bei der Maskenpflicht. Bildungs- und Gesundheitsministerium hatten
erst am Freitag gemeinsam vereinbart, die Maskenpflicht im Unterricht
für alle Klassenstufen in Thüringen einzuführen. Zudem sollen
Schülern und schulischem Personal kostenfrei und freiwillig zweimal
wöchentlich Corona-Schnelltests angeboten werden.

Der Amtsgerichtsbeschluss (Az.: 9 F 148/21), der der Deutschen
Presse-Agentur vorliegt, betrifft zwei Kinder einer Familie, die eine
staatliche Grund- und Regelschule in Weimar besuchen. Nach dem
Beschluss des Amtsgerichts wird den «Leitungen und Lehrern» der
beiden Schulen, an die die Jungs gehen, untersagt anzuordnen, «im
Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art,
insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sogenannte qualifizierte Masken
(OP-Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen».

Auch Mindestabstände sowie die Teilnahme an Corona-Schnelltests
sollen danach nicht angeordnet werden dürfen. Offen blieb zunächst,
warum sich ein Amts- und nicht wie sonst üblich ein
Verwaltungsgericht mit einer Klage zu erlassenen Corona-Regeln
beschäftigt hat.

Laut Ministerium erfolgte bisher keine ordnungsgemäße Bekanntgabe des
Beschlusses durch das Gericht. Er habe keine Auswirkungen auf die
Infektionsschutzmaßnahmen, die für die Thüringer Schulen insgesamt
angeordnet wurden. «Sie bleiben rechtmäßig in Kraft. Gleiches gilt
für zusätzlich verfügte Infektionsschutzmaßnahmen in Kreisen mit
hohen Infektionszahlen», heißt es in der Mitteilung des
Bildungsministeriums. Zudem werfe die Entscheidung «gravierende
verfahrensrechtliche Zweifel auf».

Die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen

der Landesregierung obliege den Verwaltungsgerichten. Ob die
Entscheidung überhaupt rechtliche Wirkung entfalte, müsse
«obergerichtlich überprüft werden». Diese Überprüfung werde das

Bildungsministerium anstrengen.

Die Thüringer Landeselternvertretung reagierte mit Unverständnis auf
die jetzt geltende Maskenpflicht für alle Schulklassen. «Angesichts
der prekären Pandemielage sind wir auf die Mitwirkung aller an Schule
Beteiligter angewiesen. Maßnahmen zum Gesundheitsschutz müssen gut
durchdacht und vor allem verständlich kommuniziert werden. Zumindest
Letzteres ist bei der angeordneten Maskenpflicht nicht geglückt»,
erklärte Sprecherin Landeselternvertretung, Claudia Koch.

Kurz vor der Einführung landesweiter Schnelltests an Schulen zum
offiziellen Schulbeginn nach den Osterferien sei die Masken-Maßnahme
kontraproduktiv, sagte Koch. Nach Ansicht der Landeselternvertretung
sollten zunächst andere Möglichkeiten genutzt werden, um Schulen
pandemiesicherer zu machen - wie etwa der Einbau von Lüftungsanlagen
und Luftreinigern oder von Schutzwänden aus Plexiglas.

Der CDU-Bildungspolitiker Christian Tischner sprach von einer
panischen und undifferenzierten Entscheidung der Landesregierung.
Nötig sei ein verbindliches Testsystem statt einer Maskenpflicht.