Schülerinnen und Schüler müssen sich vor Unterricht testen

Magdeburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalts Schülerinnen und Schüler dürfen

ab Montag nur noch am Unterricht teilnehmen, wenn sie sich zwei mal
wöchentlich auf Corona testen. Die Testpflicht gilt auch für
Lehrerinnen und Lehrer. Bis zum Freitag hatte das Land laut
Bildungsministerium bereits rund 540 000 Tests an die Schulen
verschickt. Neben den kostenlosen Tests an den Schulen können auch
negative Ergebnisse medizinischer Tests vorgezeigt werden.

Die Tests werden von den Schülerinnen, Schülern und dem Personal
selbst durchgeführt. Verweigern Schüler oder Eltern das, dürfen sie
das Schulgelände nicht mehr betreten und haben dann auch keinen
Anspruch auf Distanzunterricht. Bei einem positiven Testergebnis soll
das Kind schnell isoliert und dann wenn möglich von den Eltern
abgeholt werden. Die Eltern sind dann dazu verpflichtet, beim Haus-
oder Kinderarzt einen PCR-Test machen zu lassen. Die AfD kritisierte
die Testpflicht und kündigte rechtliche Schritte an.