Thüringer Ministerium: Maskenpflicht nach Ferienbeginn bleibt

Erfurt (dpa/th) - Thüringens Schüler müssen mit Schulbeginn nach den

Osterferien am Montag eine Schutzmaske tragen. Daran ändere auch ein
Urteil des Amtsgerichts Weimar in einer Familiensache nichts, teilte
das Thüringer Bildungsministerium am Sonntag in Erfurt mit. Das
Urteil, das in vielen Internetgruppen geteilt wurde, könnte
«rechtliche Wirkung allein für die am Verfahren Beteiligten» haben.
Es habe damit keine Auswirkungen auf die Infektionsschutzregeln an
Thüringens Schulen insgesamt, erklärte das Ministerium.

Das Urteil (Az.: 9 F 148/21), das der Deutschen Presse-Agentur
vorliegt, betrifft zwei Kinder einer Familie, die eine staatliche
Grund- und Regelschule in Weimar besuchen. Nach dem Beschluss des
Amtsgerichts wird den «Leitungen und Lehrern» der beiden Schulen, an
die die Jungs gehen, untersagt anzuordnen, «im Unterricht und auf dem
Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere
Mund-Nasen-Bedeckungen, sogenannte qualifizierte Masken (OP-Maske
oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen».

Auch Mindestabstände sowie die Teilnahme an Corona-Schnelltests
sollen danach nicht angeordnet werden dürfen. Offen blieb zunächst,
warum sich ein Amts- und nicht wie sonst üblich ein
Verwaltungsgericht mit einer Klage zu erlassenen Corona-Regeln
beschäftigt hat.

Laut Ministerium erfolgte bisher keine ordnungsgemäße Bekanntgabe des
Beschlusses durch das Gericht. Er habe keine Auswirkungen auf die
Infektionsschutzmaßnahmen, die für die Thüringer Schulen insgesamt
angeordnet wurden. «Sie bleiben rechtmäßig in Kraft. Gleiches gilt
für zusätzlich verfügte Infektionsschutzmaßnahmen in Kreisen mit
hohen Infektionszahlen», heißt es in der Mitteilung des
Bildungsministeriums. Zudem werfe die Entscheidung «gravierende
verfahrensrechtliche Zweifel auf».

Die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen

der Landesregierung obliege den Verwaltungsgerichten. Ob die
Entscheidung überhaupt rechtliche Wirkung entfalte, müsse
«obergerichtlich überprüft werden». Diese Überprüfung werde das

Bildungsministerium anstrengen.