Kretschmer sieht noch Gesprächsbedarf beim Infektionsschutzgesetz

Dresden (dpa) - Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer sieht
noch «erheblichen Gesprächsbedarf» bei der geplanten Neufassung des
Bundesinfektionsschutzgesetzes. So dürften sich Regelungen für
Einschränkungen nicht allein an Inzidenzwerten orientieren, erklärte
der CDU-Politiker am Sonntag in Dresden. Als zusätzlicher Faktor
müsse zum Beispiel die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems in
Betracht gezogen werden, indem ein Bettenindikator als Grundlage für
härtere Einschränkungen berücksichtigt wird. «Das ist aus meiner
Sicht eine zwingende Voraussetzung für Akzeptanz in der Bevölkerung.»


Wie Kretschmer weiter forderte, soll eine Eingriffsschwelle für die
Ausgangssperre erst ab einer Inzidenz von 200 gelten. Außerdem
müssten weitere Ausnahmen für den Einzelhandel in das Gesetz
aufgenommen werden, «damit die Angelegenheiten des täglichen Bedarfs
auch im Falle eines Brücken-Lockdowns weiterhin ermöglicht werden».
Als Beispiele nannte er Werkstätten, Geschäfte für Babybedarf oder
auch Zeitungsläden. Vor allem solle der Bund auf Regelungen im
Schulbereich verzichten. Schließlich müsse das Gesetz zeitlich
befristet werden und automatisch auslaufen.

Die Bundesregierung hatte am Samstag einen Vorschlag für
bundeseinheitliche Maßnahmen gegen die dritte Corona-Welle vorgelegt.
Der Entwurf für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll nun
mit den Fraktionen im Bundestag und mit den Ländern abgestimmt
werden. Darin enthalten sind etwa nächtliche Ausgangsbeschränkungen
bei einer Corona-Inzidenz über 100 und Schulschließungen ab einer
Inzidenz von 200.