Gericht lehnt Entschädigung corona-bedingter Unternehmensverluste ab

Hamburg (dpa/lno) - Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) hat
erleichtert auf eine erste Entscheidung des Hamburger Landgerichts zu
Entschädigungen von Firmen für wirtschaftliche Verluste durch
Corona-Einschränkungen reagiert. Die Ende der Woche erfolgte
Abweisung der Klage eines Unternehmens schaffe «für alle Betroffenen,
aber auch für die Stadt Klarheit und Rechtssicherheit», sagte er am
Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. «Ich verstehe die erheblichen
Herausforderungen und die finanzielle Notlage, in die viele
Unternehmen und Selbstständige durch die Corona-Pandemie geraten
sind.» Um diese Not zu lindern, hätten Bund und Länder vielfältige

Hilfsprogramme aufgelegt.

«Wir helfen, wo immer wir können», sagte Dressel. Von dem
umfangreichen Hilfspaket für Unternehmen und Selbstständige würden
Betroffene «auch in Hamburg in Milliardenhöhe profitieren». Daneben
bestehe für Entschädigungsansprüche gegen die Stadt aber «im
Grundsatz kein Raum. (...) Dieser Auffassung hat sich das Landgericht
jetzt in einer ersten Entscheidung angeschlossen. Weitere Verfahren
und Entscheidungen werden folgen.»

In dem konkreten Fall hatte eine Fahrschule versucht, für durch die
Corona-Beschränkungen erlittene Verluste von der Stadt Entschädigung
zu erhalten. In seiner Eindämmungsverordnung vom 2. April vergangenen
Jahres hatte der Senat festgelegt, dass Fahrschulen ihre Angebote
nicht mehr für den unmittelbaren Publikumsverkehr erbringen dürfen.

Das Landgericht Hamburg hat laut Finanzbehörde entschieden, dass die
Klägerin weder aus dem Infektionsschutzgesetz, auf dessen Grundlage
die Verordnung erfolgt ist, noch aus anderen Rechtsgrundlagen
Entschädigungsansprüche ableiten könne. Der Betreiber der Fahrschule

kann dagegen Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.