Keine Chance für Corona-Proteste in Leipzig und Halle

Sie wollten in Leipzig und Halle gegen die Corona-Schutzmaßnahmen
protestieren, doch die Versammlungen wurden untersagt. Zudem stand
die Polizei mit einem Großaufgebot bereit, um die Verbote
durchzusetzen.

Leipzig/Halle (dpa) - Kurz nach 13.00 Uhr kam aus Bautzen die
Entscheidung des sächsischen Oberverwaltungsgerichts: Das Verbot
einer Versammlung von Kritikern der Corona-Schutzmaßnahmen wurde
bestätigt. Und auch der Versuch der Anmelder, ins benachbarte Halle
auszuweichen, blieb erfolglos. Auch die dortige Versammlungsbehörde
untersagte den geplanten Protest. Als einige Protestierer dennoch auf
dem Marktplatz der Händelstadt zusammenkamen, unterband die Polizei
die Versammlung.

Ohnehin war die Polizei gut auf mögliche Demonstrationen vorbereitet.
So waren in Leipzig rund 1700 Beamte der Polizei aus Sachsen,
Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt,
Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und von der
Bundespolizei im Einsatz. Bei Kontrollen an den Zufahrtsstraßen zum
Zentrum kam es zu Staus, vor allem zwischen Markkleeberg am Südrand
der Stadt und der Autobahn 38. Der Verkehr auf der Autobahn selbst
war von den Maßnahmen nach Angaben der Polizei nicht beeinträchtigt.
Kontrolliert wurden laut Polizei rund 1000 Fahrzeuge.

Schon das Verwaltungsgericht Leipzig hatte die Verbotsverfügung der
Stadt bestätigt. Der Auffassung ihrer Leipziger Kollegen schlossen
sich die Richter in Bautzen an. Sie erklärten wie diese, dass «von
der angemeldeten Versammlung infektionsschutzrechtlich nicht
vertretbare Gefahren für Versammlungsteilnehmer, Polizeibeamte und
Passanten ausgehen, die nur durch deren Verbot zu vermeiden sind».

Die Teilnehmer vergleichbarer vorhergehender Versammlungen hätten
sich nicht gewillt gezeigt, den Regelungen zu folgen. Auch der
Antragsteller selber habe «aufgezeigt, dass er weder willens noch in
der Lage sei, die Versammlung auf eine bestimmte Teilnehmerzahl zu
beschränken». Mit Blick auf die schutzwürdigen Interessen vieler
Menschen auf das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit
müsse die Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit
hingenommen werden.

Die Anmelder hatten die Verbotsbestätigung offenbar schon kommen
sehen, denn sehr schnell verbreitete sich im Internet der Aufruf zu
einer Versammlung nach Halle zu kommen. Diese wurde von der
zuständigen Behörde aber ebenfalls untersagt. «Das Verbot musste
erfolgen, weil Erkenntnisse vorlagen, dass die öffentliche Sicherheit
in der Stadt Halle (Saale) erheblich gefährdet sein könnte», hieß e
s
zur Begründung. Zudem handele es sich nun um Ersatzveranstaltungen
von zuvor gerichtlich verbotenen Aufmärschen.

Als sich auf dem Marktplatz dennoch über 100 Personen
zusammengefunden und eine Versammlung durchführen wollten, wurde dies
durch die Polizei unterbunden. Es stiegen auch Polizeihubschrauber
auf, Wasserwerfer standen bereits, kamen jedoch nicht zum Einsatz.