Grünes Licht für Außengastronomie im Norden

Am Montag können die Menschen in Schleswig-Holstein unter strengen
Bedingungen wieder in die Außengastronomie. Das Wetter will da jedoch
nicht so ganz mitspielen - es bleibt regnerisch und kalt.

Kiel (dpa/lno) - Die Außengastronomie in Schleswig-Holstein darf
definitiv wie angekündigt ab nächstem Montag unter strikten Auflagen
öffnen. Das beschloss die Landesregierung am Freitag. Jedoch lädt das
Wetter nicht unbedingt zu einem Kaffee im Freien ein: Der Start in
die neue Woche wird wechselhaft. Das sagte eine Meteorologin des
Deutschen Wetterdienstes (DWD) am Sonntag. «Temperaturtechnisch
bleiben wir bis Mitte der Woche im einstelligen Bereich», so die
Wetterexpertin. Es werde maximal acht Grad warm. Dazu kommt immer
wieder Regen. Am Montag können sogar vereinzelt noch Schnee oder
Graupelschauer fallen.

Auch am Dienstag ist laut Vorhersage ein Wechsel von Sonne und Wolken
mit einigen Schauern zu erwarten. Die Temperaturen pendeln zwischen
frischen sieben und neun Grad.

Die Öffnung der Außengastronomie geht aus der neuen Corona-Verordnung
hervor, die die Landesregierung am Freitag beschlossen hat und die
bis zum 9. Mai gilt. Die Änderungen im Einzelnen:

AUßENGASTRONOMIE: Sie darf in Kreisen und kreisfreien Städten mit
stabil unter 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben
Tagen wieder öffnen. Entsprechend den Kontaktbeschränkungen dürfen
maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen.
Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Die Gastronomen müssen
Kontaktdaten erheben. Medizinische Masken sind Pflicht und dürfen nur
am Tisch abgenommen werden. Gästen werden Schnell- oder Selbsttests
vor dem Besuch angeraten, Pflicht sind diese aber nicht. Alkohol darf
bis 21.00 Uhr ausgeschenkt werden.

MODELLPROJEKTE: Diese können die Gesundheitsämter für Tourismus,
Sport und Kultur zeitlich befristet und räumlich abgegrenzt zulassen,
nachdem das zuständige Ministerium zugestimmt hat. Damit verbunden
sind strenge Schutzmaßnahmen und Testkonzepte.

TESTS: Beschäftigte in Kitas und Tagespflege sollen pro Woche zweimal
getestet werden. Sind sie hinreichend geimpft, reicht ein Test.

ALKOHOLVERBOT: Bereiche und Zeiten, in denen das Verbot in der
Öffentlichkeit aufrechterhalten bleibt, werden künftig von den
Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte festgelegt.

MASKENPFLICHT: Verstöße werden künftig auch ohne wiederholte
Aufforderung durch eine Ordnungskraft als Ordnungswidrigkeiten
behandelt. Wer aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht
befreit ist, muss demnächst ein ärztliches Attest vorlegen. Dies soll
zeitnah eingeführt werden. Betroffene sollten bei ihrem Arzt schon
jetzt eine entsprechende Bescheinigung anfordern, rät die Regierung.