Demonstrationen in Leipzig gegen die Pandemie-Politik untersagt

Leipzig (dpa/sn) - Zwei von Gegnern der Corona-Maßnahmen in Leipzig
geplante Demonstrationen sind untersagt worden. Das sächsische
Oberverwaltungsgericht schloss sich der Vorinstanz an und bestätigte
das von der Stadt Leipzig ausgesprochenen Verbot der Veranstaltungen.
Die Bautzener Richter schlossen sich der vom Verwaltungsgericht
geäußerten Auffassung an, dass «von der angemeldeten Versammlung
infektionsschutzrechtlich nicht vertretbare Gefahren für
Versammlungsteilnehmer, Polizeibeamte und Passanten ausgehen, die nur
durch deren Verbot zu vermeiden sind». So hieß es in der Mitteilung
des Gerichts vom Samstag.

Der Teilnehmer vergleichbarer vorhergehender Versammlung hätten sich
nicht gewillt gezeigt, den Regelungen zu folgen. Auch der
Antragsteller selber habe «aufgezeigt, dass er weder willens noch in
der Lage sei, die Versammlung auf eine bestimmte Teilnehmerzahl zu
beschränken». Mit Blick auf die schutzwürdigen Interessen vieler
Menschen auf das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit
müsse die Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit
hingenommen werden.

Die Polizei hatte seit dem Vormittag umfangreiche Kontrollen des
Reiseverkehrs in die Stadt eingerichtet. Das Einsatzgebiet der
Polizeidirektion Leipzig erstreckte sich über die Messestadt und die
umliegenden Landkreise Leipzig und Nordsachsen. Die Leipziger Polizei
wurde von Einsatzkräften aus Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein,
Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern,
Bremen und von der Bundespolizei unterstützt.