Bund legt Vorschlag für Corona-Gesetz vor - Ausgangsbeschränkung

Bund und Länder wollen einheitliche Corona-Regeln - doch was soll da
drin stehen? Der Bund hat seinen Vorschlag verschickt. Jetzt sind
Länder und Fraktionen am Zug. Die Zeit drängt.

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hat einen Vorschlag für das
geplante Gesetz mit bundeseinheitlichen Maßnahmen gegen die dritte
Coronawelle vorgelegt. Erwogen werden demnach unter anderem
Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Das geht
aus einer Formulierungshilfe mit Stand vom Samstag, 12.50 Uhr,
hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und die an die
Bundestagsfraktionen und Länder geschickt wurde. Das
Gesundheitsministerium bat die Fraktionen nach dpa-Informationen um
Anregungen zu dem Entwurf bis Sonntag, 12 Uhr.

Bund und Länder hatten angesichts steigender Neuinfektionszahlen und
einer zunehmenden Belastung auf den Intensivstationen ein neues
Verfahren vereinbart. Statt der gewohnten Konferenz von Kanzlerin
Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten sollen Maßnahmen für

Regionen mit hohen Infektionszahlen gesetzlich festgehalten werden.
Die Details wollte der Bund am Wochenende mit den Fraktionen und den
Ländern möglichst schon festzurren, bevor sie am Dienstag das
Kabinett beschließt. Danach soll der Entwurf möglichst schnell in
Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Den Vorschlägen zufolge sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern strenge Kontaktregeln gelten:
Gestattet wären dann nur private Treffen eines Haushaltes mit einer
weiteren Person und von insgesamt maximal fünf Personen; Kinder
zählen nicht mit. Für die Ausgangsbeschränkungen könnte es nur weni
ge
Ausnahmen geben, etwa für medizinische Notfälle, den Weg zur Arbeit
oder die Versorgung von Tieren, nicht aber für abendliche
Spaziergänge alleine.

Die Öffnung von Läden soll untersagt werden, mit Ausnahme von
Supermärkten, Getränkemärkten, Drogerien, Apotheken, aber auch
Buchhandel, Blumenläden und Gartenmärkten. Auch
Freizeiteinrichtungen, Theater, Kinos, Museen und Zoos blieben nach
den Vorstellungen des Bundes geschlossen. Verboten wäre auch Sport in
der Gruppe - mit Ausnahme des Profi- und Leistungssports. Gastronomie
und Tourismus blieben zu.

Vorgesehen ist in dem Vorschlag zudem, dass Schülerinnen und Schüler,
die am Präsenzunterricht teilnehmen wollen, zweimal in der Woche
getestet werden müssen. Ab einer Inzidenz von 200 an drei
aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis sollen die Schulen
schließen. Es darf aber in Schulen und Kitas eine Notbetreuung geben
und Abschlussklassen können von der Schließung ausgenommen werden.