Gericht bestätigt Demoverbot für Corona-Maßnahmen-Gegner

Leipzig/Bautzen (dpa/sn) - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das
Verbot der Stadt Leipzig einer für den Samstagnachmittag geplanten
Demonstration von Gegnern der Corona-Schutzmaßnahmen bestätigt. Die
Richter schlossen sich der schon vom Verwaltungsgericht geäußerten
Auffassung an, dass «von der angemeldeten Versammlung
infektionsschutzrechtlich nicht vertretbare Gefahren für
Versammlungsteilnehmer, Polizeibeamte und Passanten ausgehen, die nur
durch deren Verbot zu vermeiden sind». So hieß es in der Mitteilung
des Gerichts vom Samstag.

Der Teilnehmer vergleichbarer vorhergehender Versammlung hätten sich
nicht gewillt gezeigt, den Regelungen zu folgen. Auch der
Antragsteller selber habe «aufgezeigt, dass er weder willens noch in
der Lage sei, die Versammlung auf eine bestimmte Teilnehmerzahl zu
beschränken.» Mit Blick auf die schutzwürdigen Interessen vieler
Menschen auf das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit
müsse die Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit
hingenommen werden.