Gesundheitsministerium: Ausreichend Intensivbetten mit Beatmung frei

Düsseldorf (dpa/lnw) - Trotz steigender Corona-Patientenzahlen stehen
in Nordrhein-Westfalen nach Einschätzung des Gesundheitsministeriums
zurzeit noch ausreichend freie Intensivbetten mit Beatmungstechnik
zur Verfügung. Mit Stand Freitag seien es über 510, erklärte ein
Sprecher des Ministeriums am Samstag. Es bleibe trotzdem weiterhin
wichtig, wachsam zu sein: «Wir müssen darauf achten, dass die Zahlen
der Infizierten nicht zu stark steigen, damit wir auch künftig
ausreichend freie Kapazitäten an Intensivbetten haben», betonte er.

Die Inanspruchnahme der Intensiv- und Beatmungskapazitäten durch die
Versorgung von Corona-Patienten habe in Nordrhein-Westfalen in den
vergangenen beiden zwei Wochen zugenommen, erläuterte der Sprecher.
Die Krankenhäuser seien deswegen bereits gebeten worden, beim Steuern
ihrer planbaren Belegung die erforderlichen Reservekapazitäten
besonders in den Blick zu nehmen und gegebenenfalls derzeit nicht
betriebene Intensivkapazitäten auch wieder zu aktivieren.

Nordrhein-Westfalens größte Stadt Köln hatte wegen steigender Zahlen

auf den Intensivstationen am Freitag Alarm geschlagen. Die Kölner
Krankenhäuser und Kliniken sähen sich auf den Intensivstationen einer
bedrohlichen Situation gegenüber, erklärte die Stadt. Die Zahl der
Patienten dort steige dynamisch an. Deshalb wurden erfolgte
Lockerungen zurückgenommen. So müssen ab Montag wieder alle Kölner
Museen und der Zoo geschlossen bleiben.

Darüber hinaus erwartet Nordrhein-Westfalens einzige Millionenstadt
vom Land kurzfristig weitergehende Maßnahmen. «Als Stadt haben wir
mit den heutigen Entscheidungen unsere Handlungsmöglichkeiten nahezu
ausgeschöpft», erklärte die Leiterin des Krisenstabes, Andrea Blome.

Das Land sei hier auch deshalb gefragt, da die aktuelle Situation
nicht nur Köln alleine betreffe. «Schon heute nehmen wir in Köln
Patienten aus anderen Kreisen und Städten auf. Daher ist hier ein
landesweites Handeln dringend notwendig. Die Zeit drängt.»

Das Gesundheitsministerium verwies zunächst auf die grundsätzliche
Regelung der Corona-Notbremse beim Überschreiten des Schwellenwerts
von 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben
Tagen. Das NRW-Gesundheitsministerium stehe betroffenen Kreisen und
Städten für die Konzeption einer Allgemeinverfügung mit möglichen
weitergehenden Schutzmaßnahmen nicht nur zur Erteilung des
erforderlichen Einvernehmens, sondern auch beratend zur Verfügung.