Gericht hält Ausgangsbeschränkung von 20 Tagen für unverhältnismä ßig

Bremen/Bremerhaven (dpa/lni) - Ein Bremerhavener Bürger hat sich in
der Corona-Krise vor dem Verwaltungsgericht Bremen in Teilen
erfolgreich gegen die Ausgangsbeschränkungen seiner Heimatstadt
gewehrt. Das Verwaltungsgericht Bremen erklärte in dem am Samstag
veröffentlichten Beschluss die Beschränkungen zum Teil für
rechtswidrig. Der Beschluss betrifft aber nur den klagenden Bürger,
der auch Mitglied der Stadtverordnetenversammlung ist. Die
Entscheidung habe keine Auswirkung auf andere Bürger, stellte das
Gericht fest. (Az.: 5 V 652/21)

Vor allem kritisierte die 5. Kammer den Zeitraum von 20 Tagen. Die
Ausgangsbeschränkung war am 29. März angeordnet worden und soll am
18. April enden. Aus Sicht der Richter ist die angeordnete Dauer über
den 12. April hinaus unverhältnismäßig. «Eine Geltungsdauer von ca.

zwei Wochen dürfte hingegen insbesondere deshalb als erforderlich
anzusehen sein, weil in diesem Zeitraum die Osterfeiertage fielen und
zu erwarten war, dass nach den Osterfeiertagen erst mit Verspätung
valide Daten vorliegen», hieß es in der Mitteilung des Gerichts.
Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht
erhoben werden.