Anti-Corona-Demo in Rastatt bleibt untersagt - Eilantrag scheitert

Rastatt (dpa/lsw) - Gegner der Corona-Politik dürfen auch weiterhin
am Samstag nicht in Rastatt demonstrieren. Das Verwaltungsgericht
Karlsruhe lehnte einen Eilantrag gegen das Protestverbot am
Freitagabend ab und folgte damit der Begründung des Landratsamtes.

Die Behörde war von einer erheblichen Zahl von Demonstranten
ausgegangen, die den Mindestabstand nicht einhalten oder keine Masken
zum Schutz vor dem Virus tragen würden. Diese Prognose sei nicht zu
beanstanden, entschied das Gericht. Außerdem legten Äußerungen der
Versammlungsleitung in sozialen Medien nahe, dass sie die Auflagen
während der Kundgebung auch nicht durchsetzen würde.

Das Landratsamt hatte argumentiert, von der als «Großdemo» mit rund
1000 Teilnehmern angekündigten Veranstaltung gehe eine erhebliche
infektiologische Gefahr für die Bevölkerung aus. Der Untertitel der
Demonstration «Zeig dein Gesicht für die Grundrechte» impliziere
zudem, dass sich die Teilnehmer bewusst ohne Maske versammeln
wollten. Dies widerspreche aber den Maßgaben zur Eindämmung der
Pandemie.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts (10 K 1307/21) ist noch nicht
rechtskräftig. Die private Antragstellerin kann Beschwerde zum
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

Auch in Heilbronn war am Freitag mit Blick auf die Corona-Pandemie
eine für Samstag geplante Kundgebung der «Querdenken»-Bewegung gegen

die Corona-Maßnahmen verboten worden.