Landrat geht als Privatperson gegen Verfügung des eigenen Kreises vor

Bitburg (dpa/lrs) - Der rheinland-pfälzische
Freie-Wähler-Fraktionschef und Landrat Joachim Streit geht als
Privatperson gegen eine Regelung seines eigenen Eifelkreises
Bitburg-Prüm vor. Nach Auskunft seines Prozessbevollmächtigten vom
Freitag legte er beim Verwaltungsgericht Trier in einem Eilverfahren
Widerspruch ein gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung, die der
Kreis wegen hoher Corona-Fallzahlen von Freitag bis Sonntag (9. bis
11. April) verfügt hatte.

Die Kreisverwaltung war nach eigener Aussage vom
rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium angewiesen worden, die
entsprechende Landesverordnung «bei Überschreiten einer
Sieben-Tage-Inzidenz von 100 vollständig und unverzüglich
durchzusetzen». Demnach dürfen Bürger im Eifelkreis Bitburg-Prüm
zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr außer bei triftigen Gründen nicht
mehr ihre Wohnungen und Häuser verlassen.

Streits Anwalt Edgar Haubrich verwies auf die positive Testung von 32
Menschen in einem Betrieb in der Stadt Speicher. Der Landrat selbst
erklärte: «Betrachtet man die übrigen Gebiete, würde die
Sieben-Tage-Inzidenz im Eifelkreis unter 90 liegen.» Laut Haubrich
wäre eine Maskenpflicht oder ein Kontaktverbot nachts im Freien ein
milderes Mittel als eine Ausgangsbeschränkung. Streit und seine Frau
kämen wegen langer Arbeitstage auch am Wochenende erst nach 21.00 Uhr
zum Sport im Freien, etwa zum Joggen. «Diese Möglichkeit wird ihnen
nunmehr genommen», kritisierte der Prozessbevollmächtigte.