Pflicht für Corona-Tests auch bei Notbetreuung in Schulen

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Corona-Testpflicht gilt ab der kommenden
Woche auch für Schüler in der Notbetreuung in den
nordrhein-westfälischen Schulen. Das stellte das Schulministerium am
Freitag klar. Getestet werden müssen demnach Schüler in den
Jahrgängen 1 bis 6, die an pädagogischen Betreuungsangeboten der
Schulen teilnehmen.

Mit Ausnahme der Abschlussklassen müssen die meisten Schüler in
NRW nach den Osterferien ab Montag zunächst von zu Hause aus lernen.
Das Schulministerium hatte für zunächst eine Woche Distanzunterricht
angeordnet.

Auch Schüler der Abitur- und Abschlussklassen, die im
Präsenzunterricht seien, müssten auf das Virus getestet werden, hieß

es weiter. Für den Präsenzbetrieb gibt es ab Montag eine Testpflicht
mit zwei Selbsttests pro Woche. Das gilt für Schüler, Lehrer und das
weitere Schulpersonal.

Das Schulministerium wies Spekulationen zurück, die Entscheidung für
den Schulbetrieb im Distanzunterricht in der kommenden Woche sei
aufgrund mangelnder Testmöglichkeiten in den Schulen getroffenen
worden. Bereits vor den Osterferien seien an alle weiterführenden
Schulen 1,5 Millionen Selbsttests für die ab Montag vorgesehenen
Testungen versandt worden. Diese lägen «bereits seit Tagen
einsatzbereit vor» und kämen für die Abschlussklassen ab Montag auch

zum Einsatz.

Weitere 5,5 Millionen Tests insbesondere für die Grund- und
Förderschulen seien oder würden versandt und erreichten die Schulen
bis zum Ende dieser Woche. Die anfänglichen Logistikprobleme seien
mittlerweile abgestellt.