Rheinland-Pfalz beschließt Ausnahmen für vollständig Geimpfte

Bisher sind erst fünf Prozent der Rheinland-Pfälzer vollständig gegen

das Coronavirus geimpft. Für diese Gruppe gelten aber nun zwei
wesentliche Ausnahmen.

Mainz (dpa/lrs) - Für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte
Menschen gelten in Rheinland-Pfalz künftig Ausnahmen von der
Testpflicht und der Absonderungspflicht nach der Einreise aus einem
Risikogebiet. Das hat das Kabinett am Freitag beschlossen, wie das
Gesundheitsministerium in Mainz mitteilte. Fünf Prozent der
Rheinland-Pfälzer haben laut Robert Koch-Institut bislang zwei
Impfungen bekommen. Geregelt wurde außerdem die Maskenpflicht für
Erzieherinnen in Kitas. Modellkommunen mit einer
Sieben-Tages-Inzidenz unter 50 dürfen zudem künftig Lockerungen
erlassen.

Als vollständig geimpft gelte nach den Empfehlungen der Ständigen
Impfkommission derzeit, wer vor 14 Tagen die zweite Impfung bekommen
habe und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus
aufweise. Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz müsse den
Betreibern - also etwa den Anbietern körpernaher Dienstleistungen
oder der Außengastronomie - schriftlich oder digital nachgewiesen
werden. Diese Änderung gilt ab Sonntag, zunächst bis 25. April.

Die Pflicht zur Absonderung von Mitbewohnern und Kontaktpersonen nach
der Einreise aus einem Risikogebiet gilt von Montag an nicht mehr für
vollständig Geimpfte. Ausnahmen sind Patienten und Bewohner von
stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Voraussetzung ist dabei, dass keine Symptome einer
Coronavirus-Erkrankung vorliegen und die Einreise nicht aus einem
Virusmutantengebiet erfolgte. Diese Regelung gilt zunächst bis 10.
Mai.

Die Kita-Betreuung soll nun den gesamten Tag über in festen Angeboten
erfolgen, die den Erzieherinnen und Erziehern fest zugeordnet werden.
So soll der Umfang der Kontakte begrenzt bleiben. Zudem gilt künftig
Maskenpflicht in der Einrichtung und auf dem Außengelände. Für die
Kita-Kinder ist weiter keine Maskenpflicht vorgesehen.

Kreise und kreisfreie Städte, die als Modellkommune anerkannt sind,
können weitergehende Öffnungsschritte wagen. Dafür müssen sie eine

stabile Inzidenz unter 50 haben sowie ein Hygienekonzept mit
bestimmten Kriterien zu Testungen, Nachverfolgbarkeit von
Infektionsketten (unter anderem Luca-App), Zugangsregulierungen und
Kontrollregelungen vorlegen. Wenn diese nicht eingehalten werden oder
die Sieben-Tages-Inzidenz über 100 steigt, müssen die Lockerungen
wieder aufgehoben werden.