Maskenpflicht im Auto: Gericht billigt Corona-Maßnahmen

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat eine
Maskenpflicht im Auto als Maßnahme gegen die Corona-Pandemie
gebilligt. Der Kreis Wesel hatte angeordnet, dass in Autos Masken
getragen werden müssen, wenn darin Menschen aus verschiedenen
Haushalten gemeinsam unterwegs sind.

In engen geschlossenen Räumen sei die Gefahr der Ansteckung besonders
hoch, befand das Gericht laut Mitteilung vom Freitag (Az.: 24 L
659/21). Gegen eine Maskenpflicht etwa für Fahrgemeinschaften
bestünden daher keine rechtlichen Bedenken.

Es sei ebenso zulässig, bestimmte Angebote vom Vorliegen
tagesaktueller Selbsttests mit negativem Ergebnis abhängig zu machen.

Der Zugang zu großen Teilen des Einzelhandels, Bibliotheken, Museen
oder Zoos müsste ohne diese Regelung erneut komplett verboten werden.
Die Testpflicht sei also das mildere Mittel.

Es stehe dem Antragsteller frei, von der Möglichkeit Gebrauch zu
machen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster
eingelegt werden.