Gastgewerbe: Insolvenzantragspflicht sollte länger ausgesetzt bleiben

Berlin (dpa) - Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga hat eine
verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für bestimmte
Unternehmen gefordert. Die Ausnahmeregelung solle zumindest für die
Unternehmen, die bisher keine staatliche Hilfe erhalten haben, bis
zum 30. September verlängert werden, sagte
Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges dem Nachrichtenportal
«T-Online» am Freitag: «Wir erbringen ein Sonderopfer für die
Gesellschaft. Und das muss auch angemessen entschädigt werden.»

Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach
Eintritt eines Insolvenzgrunds gestellt werden. Wegen der Pandemie
hatte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die Meldepflichten für
Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt. Die
eigentlich nur bis Ende Januar gültige Regelung war im Februar für
manche Unternehmen bis zum 30. April verlängert worden.

Hotels und Gastrobetriebe sind von den Einschränkungen besonders hart
getroffen. Seit November dürfen sie keine Touristen mehr beherbergen
und Essen nur noch für den Außer-Haus-Verzehr verkaufen.