Endgültig grünes Licht für Außengastronomie im Norden

Kiel (dpa/lno) - Die Außengastronomie in Schleswig-Holstein darf
definitiv wie angekündigt ab nächstem Montag unter strikten Auflagen
öffnen. Dies geht aus der neuen Corona-Verordnung hervor, die die
Landesregierung am Freitag beschlossen hat und die bis zum 9. Mai
gilt. Die Änderungen im Einzelnen:

AUßENGASTRONOMIE: Sie darf in Kreisen und kreisfreien Städten mit
stabil unter 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben
Tagen wieder öffnen. Entsprechend den Kontaktbeschränkungen dürfen
maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen.
Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Die Gastronomen müssen
Kontaktdaten erheben. Medizinische Masken sind Pflicht und dürfen nur
am Tisch abgenommen werden. Gästen werden Schnell- oder Selbsttests
vor dem Besuch angeraten, Pflicht sind diese aber nicht. Alkohol darf
bis 21.00 Uhr ausgeschenkt werden.

MODELLPROJEKTE: Diese können die Gesundheitsämter für Tourismus,
Sport und Kultur zeitlich befristet und räumlich abgegrenzt zulassen,
nachdem das zuständige Ministerium zugestimmt hat. Damit verbunden
sind strenge Schutzmaßnahmen und Testkonzepte.

TESTS: Beschäftigte in Kitas und Tagespflege sollen pro Woche zweimal
getestet werden. Sind sie hinreichend geimpft, reicht ein Test.

ALKOHOLVERBOT: Bereiche und Zeiten, in denen das Verbot in der
Öffentlichkeit aufrechterhalten bleibt, werden künftig von den
Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte festgelegt.

MASKENPFLICHT: Verstöße werden künftig auch ohne wiederholte
Aufforderung durch eine Ordnungskraft als Ordnungswidrigkeiten
behandelt. Wer aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht
befreit ist, muss demnächst ein ärztliches Attest vorlegen. Dies soll
zeitnah eingeführt werden. Betroffene sollten bei ihrem Arzt schon
jetzt eine entsprechende Bescheinigung anfordern, rät die Regierung.