Dolmetscher soll Menschen mit Behinderung in Impfzentren helfen

Corona-Impfzentren sollen für alle zugänglich sein. Für Menschen mit

Behinderung ist der Gang dorthin nicht selten eine Herausforderung.
Brandenburgs Landesregierung steuert bei der Betreuung nun nach.

Frankfurt (Oder) - Corona-Impfzentren in Brandenburg sollen für
Menschen mit Behinderung besser ausgestattet werden. Ab kommender
Woche werden dazu nach Angaben des Gesundheitsministeriums in allen
13 Zentren digitale Dolmetscher eingesetzt, die gehörlosen Menschen
die Kommunikation erleichtern sollen. Bei einem Besuch des
Impfzentrums in Frankfurt (Oder) stellte die Behindertenbeauftragte
des Landes, Janny Armbruster, am Freitag diese neue, digitale
Dolmetscher-Betreuung vor. Die Impfzentren haben dafür Tablets
erhalten, die gehörlosen Menschen bei ihrem Impftermin zur Verfügung
gestellt werden. Sie werden per Videoschalte direkt mit einem
Gebärdendolmetscher verbunden, über den sie dann mit den Mitarbeitern
des Impfzentrums kommunizieren können.

Armbruster wies darauf hin, dass Menschen mit Behinderung in der
Corona-Pandemie besonderen Belastungen ausgesetzt seien. «Viele
Menschen mit Behinderungen haben ein deutlich höheres Risiko für
einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung. Ein reibungsloser
Ablauf der Impfung - von der Terminvergabe bis zur Impfung - ist
daher für sie besonders wichtig», betonte Armbruster.

Begleitet wurde sie bei ihrem Besuch von vier Menschen mit
unterschiedlichen Beeinträchtigungen. Eine Rollstuhlfahrerin, ein
Blinder, ein Hörbehinderter und ein Gehörloser testeten die
Barrierefreiheit des gesamten Impfprozesses. Nach Angaben der
Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) erfüllen alle 13
Impfzentren im Land die hohen Anforderungen, die an die
Barrierefreiheit gestellt sind. Kriterien sind unter anderem der
rollstuhlgerechte Zugang aller Räume, Beschilderungen in
Brailleschrift für Blinde sowie Gebärdendolmetscher und andere
Kommunikationshilfen für Menschen mit Hörbehinderung.

Armbruster warb dafür, Menschen mit Behinderungen oder
schwerwiegenden Vorerkrankungen in der Impfstrategie prioritär zu
behandeln. Diese Gruppen seien in vielen Fällen nicht in der
Coronavirus-Impfverordnung berücksichtigt, weil ihre Diagnosen zu
selten seien, um statistisch ins Gewicht zu fallen.