Staatsanwaltschaft: Hausarzt hat niemanden angesteckt

Vechta/Oldenburg (dpa/lni) - In dem Fall eines Hausarztes, der gegen
Corona-Hygieneregeln verstoßen haben soll, gibt es bislang keine
Hinweise, dass er jemanden angesteckt hat. «Nach derzeitigem Stand
der Ermittlungen kann eine Infektion von Patientinnen und Patienten
durch den Beschuldigten wohl ausgeschlossen werden», sagte am Freitag
ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Abgeschlossen sei das
Ermittlungsverfahren aber noch nicht. Derzeit werde geprüft, ob die
Voraussetzungen eines strafbaren Versuchs erfüllt seien. Die
Ermittlungen waren wegen eines Anfangsverdachts der versuchten
beziehungsweise vollendeten Körperverletzung aufgenommen worden.

Dem Arzt aus dem Landkreis Vechta war seitens des Corona-Krisenstabes
des Landes der Vorwurf gemacht worden, dass er mit seinem Verhalten
dazu beigetragen habe, dass Anfang Februar der Inzidenzwert im
Landkreis auf mehr als 200 angestiegen war. Die Vize-Chefin des
Krisenstabes hatte dem Mediziner auch vorgeworfen, zu den
Corona-Leugnern zu gehören, was vom Arzt selber bestritten wurde.

Der Landkreis hatte die Praxis Ende Januar wegen Hygienemängel
vorübergehend geschlossen. Der Arzt soll laut Landkreis zu etwa 200
Patienten Kontakt gehabt haben. Der Vorwurf lautete, der Mediziner
habe weiterbehandelt, obwohl er selbst Corona-Symptome hatte, und er
habe dabei nicht immer eine Maske getragen.

Der Arzt hatte die Vorwürfe als falsch und unwahr zurückgewiesen.
Allenfalls zwei Corona-Fälle hätten auf ihn und seine Praxis
zurückgeführt werden können. Die hohen Infektionszahlen im Kreis
Vechta seien damit auf keinen Fall zu erklären. Der Hausarzt hatte
seinerzeit dem Gesundheitsamt, der Kreisverwaltung und den Vertretern
des Landes üble Nachrede vorgeworfen, die ein existenzielles Ausmaß
erreicht habe.