Zunächst kein gemeinsames Essen für Senioren - Behörde will Aufschub

Steinen/Mannheim (dpa/lsw) - Die geimpften Bewohner eines
Seniorenzentrums in Südbaden müssen zunächst weiter auf ein
gemeinsames Essen verzichten. Das Landratsamt Lörrach hat den
Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim um Aufschub hinsichtlich eines
Vergleichsvorschlags gebeten.

Eigentlich sollten beide Parteien bis Montag entscheiden. Nun hat die
Behörde nach einer Mitteilung vom Freitag eine Fristverlängerung bis
zum 21. April beantragt. Sie begründete dies mit neuen Empfehlungen
des Robert Koch-Instituts für vollständig geimpfte Personen. Diese
müssten auf Landes- und Bundesebene noch ausgewertet werden. Eine
Entscheidung des VGH zum Antrag steht noch aus.

Der Anwalt des Seniorenzentrums in Steinen (Landkreis Lörrach) sprach
von einer abermals «bizarren Wendung» des Falls. «Das Land schiebt
den dringend gebotenen Grundrechtsschutz für die geimpften
Bewohnenden der Senioreneinrichtung, den inzwischen auch der VGH
Baden-Württemberg mit seinem Vergleichsvorschlag eingeräumt hat,
abermals auf die lange Bank», kritisierte Patrick Heinemann. Es sei
kaum mehr nachvollziehbar, wie Verwaltungsgerichtsbarkeit und
Regierung mit den Grundrechten geimpfter Senioren umgingen.

Der VGH hatte am Dienstag in einem Vergleichsvorschlag den Betrieb
der Cafeteria für geimpfte oder genesene Bewohner und Mitarbeiter
erlaubt. Er hatte das mit einer Neueinschätzung des Robert
Koch-Instituts begründet, wonach Geimpfte kaum noch ansteckend seien.
Mitte März hatte der VGH die Öffnung noch in einem Beschluss
abgelehnt.