Google zieht Berufung gegen Urteil zu Bund-Gesundheitsportal zurück

Erst sah es danach aus, als ob sich der Rechtsstreit zwischen einem
Medienkonzern und Google zu einem Portal des Gesundheitsministeriums
in die Länge ziehen könnte. Doch es kommt nun doch anders.

Berlin (dpa) - Der US-Konzern Google zieht sich aus dem Rechtsstreit
um eine Zusammenarbeit mit der Bundesregierung bei einem
Online-Gesundheitsportal zurück. Google-Unternehmenssprecher Kay
Oberbeck teilte am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur
mit: «Wir können bestätigen, dass wir die Berufung zurückgezogen
haben.»

Bei dem Rechtsstreit geht es um eine Kooperation zwischen Google und
dem Bundesgesundheitsministerium, die die Richter am Landgericht
München mit ihrem Urteil im Februar vorläufig untersagt haben.

Bei Google-Suchanfragen zu Krankheiten oder Beschwerden wurde bei den
Ergebnissen prominent eine Infobox des Portals gesund.bund.de
angezeigt, das vom Gesundheitsministerium unter Ressortchef Jens
Spahn (CDU) verantwortet wird. Die Informationen stammen zum Beispiel
vom Deutschen Krebsforschungszentrum, dem Robert Koch-Institut oder
von medizinischen Fachgesellschaften. Spahn erhoffte sich durch die
Kooperation mit Google einen Bekanntheitsschub für das Portal.

Medienhäuser befürchten dadurch aber Nachteile, weil sie im Internet
ebenfalls Gesundheitsportale anbieten. Der Konzern Hubert Burda Media
hatte über eine Tochterfirma, das Gesundheitsportal netdoktor.de, vor
dem Landgericht gegen Google und die Bundesrepublik geklagt und mit
dem Urteil einstweilige Verfügungen erwirkt. Das Gericht wertete die
Zusammenarbeit als Kartellverstoß. Die Vereinbarung schränke den
Wettbewerb ein. Google entfernte daraufhin die Infoboxen. In dem
Rechtsstreit ging es nicht um die Frage der Zulässigkeit des Portals
als solches.

Im März war dann bekanntgeworden, dass der US-Konzern beim
Oberlandesgericht München Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte.
Der Konzern betonte damals, dass man noch in der Prüfung sei, ob und
welche rechtlichen Maßnahmen man ergreifen wolle und deshalb
vorsorglich Schritte eingeleitet habe, um zeitlichen Spielraum zu
bekommen. Mit der nun zurückgezogenen Berufung ist das Urteil
rechtskräftig, wie das Oberlandesgericht mitteilte. Das
Bundesgesundheitsministerium bestätigte, dass es seinerseits keine
Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts eingereicht hatte.

Google-Sprecher Oberbeck sagte zur zurückgezogenen Berufung: «Da von
Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit keine Berufung gegen die
gegen den Bund erlassene einstweilige Verfügung eingereicht wurde,
können Inhalte des Gesundheitsportals gesund.bund.de somit dauerhaft
nicht mehr in die Health Condition Knowledge Panels eingebunden
werden. Damit erübrigt sich ein Vorgehen von unserer Seite.» Mit den
Panels sind die Infoboxen auf der Suchmaschinen-Seite gemeint.

Philipp Welte, Vorstand bei Hubert Burda Media, teilte der dpa am
Freitag mit: «Das Landgericht München hat ein Zeichen gesetzt für die

unabhängige Presse, und es hat den Monopolen klare Grenzen
aufgezeigt.» Dass Google das Urteil akzeptiere, «werten wir als ein
Zeichen des Respekts vor der Freiheit der Medien als einem Grundwert
unserer demokratischen Gesellschaft.»

Neben diesem Rechtsstreit beschäftigten sich auch andere Stellen mit
dem Gesundheitsportal. Der Wort & Bild Verlag aus Baierbrunn stellte
bei einem Berliner Gericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung
gegen den Bund. Ein Gerichtssprecher teilte auf Nachfrage mit, dass
es noch keinen Termin in diesem Verfahren gebe. Zum Portfolio des
Wort & Bild Verlags zählt zum Beispiel die Marke «Apotheken Umschau».


Auch die deutschen Medienregulierer prüfen das Portal derzeit. Die
Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein stieß im Dezember das
interne Verfahren an. Es wird geprüft, ob durch die prominente
Darstellung des Gesundheitsportals andere
journalistisch-redaktionelle Angebote aus dem Themenbereich
Gesundheit diskriminiert werden.