Gericht: Gutschein für ausgefallene Veranstaltungen rechtens

München/Bayreuth (dpa/lby) - Muss ein Veranstalter eine
Theaterveranstaltung wegen der Pandemie absagen, kann er stattdessen
Gutscheine ausstellen. Der Veranstalter müsse den Preis für die
Tickets nicht zurückzahlen, teilte das Amtsgericht München am Freitag
mit. Das Gericht wies eine Klage eines Unternehmers aus Bayreuth ab,
der von einem Münchner Theater- und Gastronomieveranstalter die
Rückzahlung von 205,80 Euro für zwei Tickets gefordert hatte.

Die für Ende März 2020 geplante Veranstaltung konnte im ersten
Lockdown nicht stattfinden. Nach Auffassung des Gerichts ist es
rechtens, dass der Veranstalter einen Gutschein ausstellte, anstatt
das Geld zurückzuzahlen.

«Insolvenzen von Veranstaltern sollen verhindert oder wenigstens
verzögert werden. Die negativen Folgen der Pandemie sollen auf
möglichst viele verteilt werden», begründete das Gericht die
Entscheidung. Wer ein Ticket für eine kulturelle Veranstaltung kaufe,
sei eher finanziell leistungsstark. Für finanziell schwache Kunden
könne aber eine Härtefallklausel greifen.