Schäuble: Änderung des Infektionsschutzgesetzes «kann schnell gehen »

Berlin (dpa) - Zur Vereinheitlichung der Maßnahmen gegen die
Corona-Pandemie lässt sich das Infektionsschutzgesetz nach
Darstellung des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU) in
kürzester Zeit ändern. «Es kann schnell gehen, wenn die Beteiligten
alle wollen», sagte Schäuble am Donnerstagabend im
ZDF-«heute-journal».

In den beiden nächsten Sitzungswochen könne man entweder den Bund
ermächtigen, bundeseinheitliche Regelungen für Corona-Maßnahmen zu
erlassen. Dazu brauche man eine Zustimmung des Bundesrats. Oder man
könne «bestimmte Regeln für die Länder verbindlich vorgeben durch
Bundesgesetz». Dem müsse der Bundesrat nicht zustimmen, sagte
Schäuble. Zur Not könne dies auch in einer Sitzungswoche passieren.

Aus der Fraktion von CDU und CSU im Bundestag hatte es zuvor einen
Vorstoß für mehr Corona-Kompetenzen des Bundes gegeben. Eine Einigung
auf gemeinsames Handeln sei «zuletzt und andauernd» nicht mehr
möglich gewesen, schrieben die drei Abgeordneten Norbert Röttgen,
Johann Wadephul und Yvonne Magwas an andere Fraktionsmitglieder. Die
Initiative zielt darauf ab, dem Bund die Möglichkeit zu geben, per
Rechtsverordnung bundesweit gleiche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung
durchzusetzen.

Dem Bund mehr Kompetenzen zuzusprechen sieht Schäuble auch als Chance
für die Länder. «Wenn die Ministerpräsidenten nach jeder
Ministerpräsidentenkonferenz dann hinterher doch wieder irgendwie
unterschiedlich wirken und das auch beklagen; vor jeder
Ministerpräsidentenkonferenz auch appellieren, sie sollen es alle
einheitlich machen, dann können wir als Gesetzgeber ihnen dabei doch
ein ganzes Stück weit helfen», sagte Schäuble.