Mehr Geflügel-Anmeldungen bei Tierseuchenkasse wegen Vogelgrippe

Erst wenn eine gefährlich Tierseuche ausbricht, erinnern sich manche
Tierhalter an ihre Meldepflichten bei der Seuchenkasse. Denn ohne
Anmeldung gibt es auch keine Entschädigung.

Jena (dpa/th) - Die Zahl der in der Thüringer Tierseuchenkasse
registrierten Halter von Hausgeflügel ist mit dem Ausbruch der
Geflügelpest deutlich gestiegen. Derzeit seien 22 000 Geflügelhalter
registriert, sagte Geschäftsführer Karsten Donat am Donnerstag auf
Anfrage. Das sind nach seinen Angaben 1000 mehr als vor Jahresfrist.
Dabei mache sich der jetzige Ausbruch der Tierseuche bemerkbar, so
Donat. «Wir merken das schon seit Dezember, als es die ersten
Hinweise auf eine drohende Infektion gab.» Hintergrund ist, dass
betroffene Tierhalter nur dann eine Entschädigung für wegen der
Seuche getötete oder nicht mehr verkäufliche Tiere erhalten, wenn sie
ihr Federvieh ordnungsgemäß bei der Tierseuchenkasse registrieren.

In Thüringen ist das für Federvieh hochansteckende Influenzavirus
H5N8 seit dem 22. März laut Gesundheitsministerium in rund 35
Geflügelhaltungen nachgewiesen worden. Betroffen seien kleine
Geflügelhalter, sagte ein Ministeriumssprecher. In große
Legehennenbetriebe sei das Virus bislang nicht vorgedrungen. Rund
1100 Tiere mussten wegen der Vogelgrippe, wie die Geflügelpest
umgangssprachlich auch genannt wird, getötet werden. Rund 500 weitere
Vögel verendeten. Mehrere Landkreise haben eine Stallpflicht für
Hühner, Gänse, Enten und anderes Geflügel angeordnet.

Zuerst aufgetreten war die Tierseuche im Weimarer Land. Dort hatte
ein Geflügelhof in Niederreißen Tiere aus einem von Infektionen
betroffenen Betrieb aus der Nähe von Paderborn (Nordrhein-Westfalen)
erworben und sie weiterverkauft. Betroffen sind inzwischen auch die
Landkreise Sömmerda, Saale-Holzland, Saalfeld-Rudolstadt sowie die
Städte Erfurt, Weimar und Jena.

In der Tierseuchenkasse gemeldete Halter haben bei bestimmten
meldepflichtigen Tiererkrankungen auf finanzielle Entschädigungen,
mit denen Verluste etwa durch Notschlachtung oder wegen
Unverkäuflichkeit erkrankter Tiere abgemildert werden. Wegen der
Vogelgrippe war das in Thüringen zuletzt 2017 der Fall.

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) ordnete am
Donnerstag als Konsequenz aus dem aktuellen Ausbruch an, dass
Geflügel aus Betrieben ohne festen gewerblich angemeldeten Standort
nur nach tierärztlicher Untersuchung verkauft werden darf. Die
Untersuchung darf maximal vier Tage zurückliegen. Die Regelung zielt
nach Ministeriumsangaben vor allem auf reisende Geflügelhändler, die
ihre Tiere etwa auf Märkten anbieten. Sie müssen beim Verkauf eine
entsprechende Bescheinigung vorweisen. So soll eine weitere
Ausbreitung des Virus verhindert werden.

Käufer müssen laut Ministerium außerdem ihre vollständigen
Kontaktdaten angeben. Hintergrund ist, dass Kunden des Geflügelhofs
in Niederreißen teilweise Phantasienamen angegeben haben sollen.
Dadurch war dem Veterinäramt die Kontaktverfolgung erschwert.

Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest ist eine
Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen
Vögeln vorkommt. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige
Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft. Zwar schließen Experten
des Robert Koch-Instituts und des Friedrich-Loeffler-Instituts eine
Übertragung der H5N8-Viren auf Menschen nicht aus, verweisen aber
darauf, dass solche Krankheitsfälle bei Menschen noch nicht
beobachtet worden seien.