Günther offen für Änderungen im Infektionsschutzgesetz

Kiel (dpa) - Im Kampf gegen das Coronavirus will sich
Schleswig-Holstein Änderungen im Bundesinfektionsschutzgesetz nicht
verschließen. «Ich bin für verbindlichere Regelungen auch im
Infektionsschutzgesetz für Regionen mit einer ansteigenden Inzidenz
über 100 offen», erklärte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU)
am
Donnerstag auf Anfrage. «Allerdings sollten wir in diesem Gesetz das
Problem bei der Wurzel packen und uns auf die wirklich wirksamen
Lösungen zur Eindämmung der Pandemie konzentrieren, nicht auf die
Bereiche, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kaum Effekte auf
die Entwicklung des Infektionsgeschehens haben, wie zum Beispiel der
Einzelhandel oder Aktivitäten im Außenbereich.»

Eine Inzidenz über 100 bedeutet, dass die Zahl der Neuinfektionen pro
100 000 Einwohner binnen sieben Tagen über diese Marke gestiegen ist.
Er wundere sich darüber, dass Kollegen eine bundesgesetzliche Lösung
einforderten, äußerte Günther. «Wir haben schon jetzt alle
Möglichkeiten, im gesetzlichen Rahmen und auf der Grundlage von
Beschlüssen alle Maßnahmen bei hohen Inzidenzen zu ergreifen. Man
muss einfach nur machen.»

Die aktuelle Diskussion um einen bundesweiten Lockdown könne sich nur
auf eine Notbremse für Regionen mit hohen Corona-Zahlen beziehen.
Dazu teile er auch die Auffassung von Kanzlerin Angela Merkel,
erklärte Günther. «In Regionen, in denen die Inzidenz niedriger ist
und in denen die Auslastung der Krankenhäuser im Griff ist, gilt der
Stufenplan.» Daher werde die für nächsten Montag vorgesehene Öffnun
g
der Außengastronomie in Schleswig-Holstein davon nicht berührt. Das
nördlichste Bundesland hatte mit Stand Mittwochabend die bundesweit
niedrigste Inzidenz von 63,3.