Gericht: Möbelhäuser im Kreis Segeberg bleiben geschlossen

Schleswig (dpa/lno) - Die weitgehende Schließung des Einzelhandels im
Kreis Segeberg bleibt zunächst bestehen. Das hat das
Verwaltungsgericht in Schleswig in einer Eilentscheidung beschlossen,
teilte das Gericht am Donnerstag mit. Ein in Bad Segeberg ansässiges
Möbelhaus hatte gegen die entsprechende Anordnung des Kreises mit der
Begründung geklagt, dadurch würden Baumärkte gegenüber Möbelhäu
sern
bevorzugt.

Der Kreis hatte am 30. März mit einer Allgemeinverfügung wegen hoher
Infektionszahlen die erneute Schließung von weiten Bereichen des
Einzelhandels angeordnet. Ausgenommen davon waren unter anderem
Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Gärtnereien und Baumärkte.

Obwohl sich die Sortimente der Antragstellerin in Randbereichen mit
denen von Baumärkten überschnitten, sahen die Richter den Angaben
zufolge keine Schlechterstellung des Möbelhauses im Vergleich zu
Baumärkten. Während im Möbelhaus überwiegend Möbel, Leuchten und

Teppichwaren verkauft würden, erfüllten Baumärkte mit Blick auf
Wartung und Reparatur bei Privatpersonen und Materialversorgung von
Gewerbetreibenden einen besonderen Versorgungsbedarf, sagte ein
Gerichtssprecher. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen
Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht
eingelegt werden.