Wegen Geflügelpest: Mehr Anmeldungen bei Tierseuchenkasse

Jena (dpa/th) - Die Zahl der in der Thüringer Tierseuchenkasse
registrierten Halter von Hausgeflügel ist mit dem Ausbruch der
Geflügelpest deutlich gestiegen. Derzeit seien 22 000 Geflügelhalter
registriert, sagte Geschäftsführer Karsten Donat am Donnerstag auf
Anfrage. Das sind nach seinen Angaben 1000 mehr als vor Jahresfrist.
Dabei mache sich der jetzige Ausbruch der Tierseuche bemerkbar, so
Donat. «Wir merken das schon seit Dezember, als es die ersten
Hinweise auf eine drohende Infektion gab.» Hintergrund ist, dass
betroffene Tierhalter nur dann eine Entschädigung für wegen der
Seuche getötete oder nicht mehr verkäufliche Tiere erhalten, wenn sie
ihr Federvieh ordnungsgemäß bei der Tierseuchenkasse registrieren.

In Thüringen ist das für Federvieh hochansteckende Influenzavirus
H5N8 seit dem 22. März laut Gesundheitsministerium in rund 35
Geflügelhaltungen nachgewiesen worden. Betroffen seien kleine
Geflügelhaltungen, sagte ein Ministeriumssprecher. In große
Legehennenbetriebe sei das Virus bislang nicht vorgedrungen. Rund
1100 Tiere mussten wegen der Vogelgrippe, wie die Geflügelpest
umgangssprachlich auch genannt wird, getötet werden. Rund 500 weitere
Vögel verendeten. Mehrere Landkreise haben eine Stallpflicht für
Hühner, Gänse, Enten und anderes Geflügel angeordnet.

Zuerst aufgetreten war die Tierseuche im Weimarer Land. Dort hatte
ein Geflügelhof in Niederreißen Tiere aus einem von Infektionen
betroffenen Betrieb aus der Nähe von Paderborn (Nordrhein-Westfalen)
erworben und sie weiterverkauft.

In der Tierseuchenkasse gemeldete Halter haben bei bestimmten
meldepflichtigen Tiererkrankungen auf finanzielle Entschädigungen,
mit denen Verluste etwa durch Notschlachtung oder wegen
Unverkäuflichkeit erkrankter Tiere abgemildert werden. Wegen der
Vogelgrippe war das in Thüringen zuletzt 2017 der Fall.

Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest ist eine
Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen
Vögeln vorkommt. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige
Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft. Zwar schließen Experten
des Robert Koch-Instituts und des Friedrich-Loeffler-Instituts eine
Übertragung der H5N8-Viren auf Menschen nicht aus, verweisen aber
darauf, dass solche Krankheitsfälle bei Menschen noch nicht
beobachtet worden seien.