Stiftung fordert Erleichterungen für geimpfte Heimbewohner

Berlin (dpa) - Nach Weichenstellungen zu generellen Erleichterungen
für Menschen mit Corona-Impfung fordert die Deutsche Stiftung
Patientenschutz auch entsprechende Freiheiten in Pflegeheimen.
«Bisher haben Bund und Länder nicht verbindlich festgelegt, unter
welchen Bedingungen stationär versorgte und vollumfänglich geimpfte
Pflegebedürftige ihre Grundrechte zurückbekommen», sagte der Vorstand

der Stiftung, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. 

Die Gesundheitsminister von Bund und Länder hatten am Mittwoch
darüber beraten, dass für Menschen mit vollem Corona-Impfschutz
künftig voraussichtlich Verpflichtungen für Corona-Tests entfallen
sollen. Personen mit vollständigem Impfschutz könnten so behandelt
werden wie Menschen, die über ein tagesaktuell negatives Testergebnis
verfügten, heißt es in einer der Deutschen Presse-Agentur
vorliegenden Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums.

Brysch bezweifelt nach eigenen Angaben, dass der von den
Gesundheitsministern eingeschlagene Kurs auch den 900 000
Pflegeheimbewohnern mehr Freiheiten bringen werden. «Auch wenn in den
Einrichtungen 75 Prozent der Menschen eine Zweitimpfung erhalten
haben, bleiben Ausgangssperren, Kontakteinschränkungen und
Quarantäne-Auflagen im Alltag bestimmend», sagte er. «Eine Tasse
Kaffee in der Außengastronomie, spontane Treffen mit geimpften oder
getesteten Angehörigen, selbst ein Besuch von Gottesdiensten bleiben
für geimpfte Bewohner Tabu.»

Den Betroffenen werde nur die Möglichkeit bleiben, ihre Grundrechte
vor Gerichten einzuklagen. «Dabei liegen alle Hoffnungen auf dem
Bundesverfassungsgericht», sagte Brysch. «Hier ist eine Klage von
geimpften Senioren anhängig, die sich endlich wieder in der Cafeteria
treffen wollen.»

Die Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums sehen ausdrücklich
ein vorsichtigeres Vorgehen in Heimen vor, «um Restrisiken einer
Weitergabe von Infektionen in diesen sensiblen Bereichen zu
minimieren».