Testpflicht für Schüler in Hotspots ab 19. April

Stuttgart (dpa/lsw) - Schüler und Lehrer im Südwesten müssen sich
künftig in Regionen mit hohen Infektionszahlen testen lassen, um am
Präsenzunterricht teilzunehmen. Wer in der Woche ab 12. April in die
Schulen zurückkehrt, kann sich noch freiwillig testen lassen, wie das
Kultusministerium am Mittwoch in einer Handreichung an die Schulen
mitteilte. Vom 19. April an gilt dann eine Testpflicht für alle
Schülerinnen und Schüler in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz
über 100. Das Ministerium spricht von einer «indirekten Testpflicht».

Ein negatives Testergebnis sei «Voraussetzung für die Teilnahme am
Präsenzunterricht und der Notbetreuung». Wenn es das
Infektionsgeschehen zulässt, kehren alle Klassenstufen aller
Schularten ab dem 19. April zu einem Wechselbetrieb aus Präsenz- und
Fernunterricht zurück.