Testpflicht für alle Schüler, neue Corona-Regeln für den Handel

Auch wenn die Lage nach Ostern noch unübersichtlich ist: Bayern
kämpft gegen anhaltend hohe Corona-Zahlen. Nach den Osterferien
gelten deshalb neue Regeln für Schüler, Lehrer und Teile des Handels.

München (dpa/lby) - In Bayern gilt vom kommenden Montag (12. April)
an eine regelmäßige Corona-Testpflicht für alle Schüler. Zudem
beschloss das Kabinett am Mittwoch eine Vereinheitlichung der
Öffnungsregeln für den Handel: Auch Baumärkte und Blumenläden dür
fen
künftig nur in Abhängigkeit von der regionalen Sieben-Tage-Inzidenz
öffnen. Andererseits gibt es Shopping-Möglichkeiten nun auch bei
Inzidenzwerten über 100 - dann aber verbunden mit einer Testpflicht.
Und: Bayern hat sich schonmal vorsorglich 2,5 Millionen Dosen des
russischen Impfstoffs Sputnik V gesichert. Die wichtigsten Beschlüsse
und weiteren Nachrichten aus der Kabinettssitzung im Überblick.

TESTPFLICHT AN SCHULEN: Für die Teilnahme am Präsenzunterricht in
Bayerns Schulen ist nach den Osterferien ein Corona-Test
verpflichtend - und zwar unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert.
Schülerinnen und Schüler ebenso wie die Lehrkräfte müssen künftig
vor
der Teilnahme am Unterricht im Schulgebäude mindestens zwei Mal in
der Woche ein negatives Testergebnis vorlegen. Bislang war eine
Testpflicht nur in Regionen mit einer Inzidenz von über 100
Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche geplant.

Künftig jedoch sollen alle Schülerinnen und Schüler zwei Mal in der
Woche direkt in der Schule einen PCR-, Schnell- oder Selbsttest
machen. Bei einem Wert von über 100 könne dies je nach
Unterrichtsmodell sogar noch häufiger der Fall sein, erläuterte
Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Wer den Test verweigert oder in
Quarantäne muss, erhält Distanzunterricht. Die Regelungen gelten
analog auch für Lehrkräfte und anderes schulisches Personal.

NEUE REGELN FÜR DEN HANDEL: Für den Handel in Bayern gelten ab
kommenden Montag teilweise neue Corona-Regeln. Die zwei zentralen
Punkte: Auch in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100
und 200 dürfen Geschäfte künftig für Terminshopping-Angebote öffn
en -
Bedingung ist dann allerdings die Vorlage eines aktuellen negativen
Corona-Tests. Konkret muss dann ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test
oder ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest vorgelegt werden.

Und: Für Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien, Blumenläden und
Buchhandlungen gelten künftig die gleichen Regeln wie für alle
anderen Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen Bedarfs, unter
anderem die Inzidenz-Grenzen für Öffnungen. Und auch für Schuhläden
,
die nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs öffnen
durften, gelten dann wieder die nun vereinheitlichten Regelungen.
Abgesehen davon bleibt es dabei: In Regionen mit einer Inzidenz unter
50 dürfen alle Geschäfte öffnen. Bei einem Wert zwischen 50 und 100
sind Terminshopping-Angebote ohne vorherige Testpflicht möglich.

LOCKERUNGEN UND MODELLPROJEKTE VERSCHOBEN: Angesichts der hohen
Infektionszahlen hat die Staatsregierung mögliche Corona-Lockerungen
und den Start der Modellprojekte für weitere Öffnungsschritte um
mindestens zwei Wochen verschoben. Auch in Regionen, in denen wegen
einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 oder 100 theoretisch weitere
Öffnungen in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport möglich

wären, können diese also frühestens ab dem 26. April erfolgen. Auch
der Start von Modellprojekten für weitergehende Corona-Lockerungen,
für die sich viele Kommunen beworben hatten, wird entsprechend
verschoben. Und auch Modellprojekte in Theater-, Konzert- und
Opernhäusern über dem Inzidenzwert 100 müssen weiter warten.

IMPFEN: Beim Thema Impfung drückt Bayern weiter aufs Tempo. Noch im
April sollen Betriebsärzte die Angestellten von zehn großen
Unternehmen durchimpfen. Mit der Zeit sollen alle approbierten Ärzte
bis hin zu Zahnärzten die Möglichkeit bekommen, zu impfen. Seit dem
Impfstart in den Praxen vergangene Woche seien fast 30 000 Spritzen
verabreicht worden. «Wir verimpfen, was geht», versprach Söder.

SPUTNIK: Dafür sicherte sich Bayern noch vor einer möglichen
EU-Zulassung Millionen Dosen des russischen Corona-Impfstoffs Sputnik
V. Söder kündigte einen Vorvertrag mit einer Produktionsfirma im
schwäbischen Illertissen über 2,5 Millionen Impfdosen für Bayern an.


EINREISE: Zudem kündigte Söder eine Ausnahme bei den Einreiseregeln
für vollständig Geimpfte an: Wer beide Impfungen erhalten hat und ein
negatives Corona-Testergebnis vorweisen kann, soll nach der Einreise
aus dem Ausland nach Bayern nicht mehr in Quarantäne müssen.

IMPFEN II: Das Gesundheitsministerium soll zudem prüfen, wo es noch
Lockerungen für Geimpfte geben könnte, etwa bei Testpflichten.

LUCA-APP: Um Kontakte nach einer Infektion mit dem Coronavirus besser
nachvollziehen zu können, will der Freistaat künftig die Luca-App
nutzen. Bürgerinnen und Bürger können die App kostenlos auf ihre
Handys laden und damit bei Lokalen oder Veranstaltungen einchecken.
Tritt im Umfeld eine Infektion auf, kann das Gesundheitsamt die
gefährdeten Besucher über die App ermitteln. Für andere sind die
persönlichen Daten nicht einsehbar. In Nürnberg wird die Luca-App
schon genutzt. Auch einige Bundesländer setzen die App zur
Nachverfolgung von Kontakten ein, darunter Mecklenburg-Vorpommern,
Thüringen und Baden-Württemberg. Weitere Länder planen den Einsatz.