Ab Montag neue Corona-Regeln für den Handel in Bayern

München (dpa) - Für den Handel in Bayern gelten vom kommenden Montag
(12. April) an teilweise neue Corona-Regeln. Auch in Regionen mit
einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 dürfen Geschäfte für

Terminshopping-Angebote öffnen - aber nur bei Vorlage eines aktuellen
negativen Corona-Tests. Und: Für Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien,

Blumenläden und Buchhandlungen gelten künftig die gleichen Regeln wie
für alle anderen Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen
Bedarfs, unter anderem die Inzidenz-Grenzen für Öffnungen. Das hat
das bayerische Kabinett am Mittwoch beschlossen, wie
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) anschließend mitteilte.

Bayern weicht damit von Bund-Länder-Beschlüssen der vergangenen
Wochen ab - und zwar in verschiedene Richtungen. Einerseits hatten
die Ministerpräsidenten und der Bund Anfang März beschlossen, dass
Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte «einheitlich in
allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs
zugerechnet» werden. Andererseits hatten Bund und Länder vereinbart,
dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Öffnungsschritte etwa im
Handel wieder zurückgenommen werden sollen.

Söder verwies auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
Dessen Richter hatten vor wenigen Tagen entschieden, dass
Schuhgeschäfte auch in Gebieten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von
über 100 öffnen dürfen, und dies unter anderem damit begründet, das
s
diese für die Versorgung der Bevölkerung eine vergleichbar gewichtige
Bedeutung hätten wie etwa Buchhandlungen, Bau- und Gartenmärkte.

Darauf reagiert die Staatsregierung also nun insofern, dass für all
diese Geschäfte - auch Schuhläden - die Sonderregelungen nun
entfallen. Für Baumärkte und Buchläden werde die Situation nun
schlechter. Das Modell «Click&Meet» sei bei Inzidenzen über 100, dann

mit Testpflicht, nun eine neue Konzeption, die vertretbar sei.
Konkret muss dann entweder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder
ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest vorgelegt werden.

In Regionen mit einer Inzidenz unter 50 dürfen in Bayern weiterhin
alle Geschäfte öffnen. Bei einem Wert zwischen 50 und 100 sind
Terminshopping-Angebote ohne vorherige Testpflicht möglich.