Verwaltungsgericht bestätigt Schnelltestpflicht für Handel

Seit einer Woche gilt auch in Berlin eine Schnelltestpflicht für den
Einkauf in vielen Geschäften. Das mache es für den Handel noch
schwerer, kritisiert der Handelsverband. Ein aktuelles Urteil dürfte
die Zuversicht der Händler trotz eines Teilerfolgs weiter schmälern.

Berlin (dpa/bb) - Das Berliner Verwaltungsgericht hat die seit einer
Woche geltende Testpflicht für den Einkauf im Berliner Einzelhandel
bestätigt - die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter hat das Gericht
hingegen gekippt. Diese erweise sich «als unangemessen und damit als
unverhältnismäßig im engeren Sinne», urteilte das Gericht
am Mittwoch, wie ein Sprecher mitteilte. Der Berliner Senat hatte
angeordnet, dass in Nicht-Lebensmittel-Geschäften nur ein Kunde pro
40 Quadratmeter eingelassen werden dürfe.

Angesichts der darüber hinaus verordneten Sicherheitsmaßnahmen bringe
«der Richtwert kein signifikantes Mehr an Infektionsschutz, das noch
in einem angemessenen Verhältnis zu den dadurch erwartbar
verursachten weiteren Umsatzeinbußen» stehe, hieß es vom Gericht.

Mehrere Einzelhändler hatten vor dem Verwaltungsgericht gegen die
geltenden Einschränkungen geklagt und damit zumindest für diesen Teil
Recht bekommen. Mit ihrem Eilantrag richteten sie sich allerdings
auch gegen die seit einer Woche geltende Schnelltestpflicht für
Einkäufe im Nicht-Lebensmittelhandel und sind damit nun vorerst
gescheitert. Das Verwaltungsgericht wies diesen Teil des Antrags
zurück. Diese Beschränkungen seien voraussichtlich nicht zu
beanstanden, hieß es. Auch die elektronische Kontaktnachverfolgung
bestätigten die Richter. Gegen die Entscheidung können die
Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Ausgenommen von der Pflicht sind unter anderem Lebensmittelgeschäfte
und Drogerien. Zuvor mussten Kunden lediglich ein Zeitfenster in den
Geschäften buchen. Der Berliner Senat weist inzwischen rund 230
Testzentren in der Hauptstadt aus, bei denen ein Schnelltest gemacht
werden kann. Aus Sicht des Handelsverbands Berlin-Brandenburg reicht
das nicht aus. Mit der Maßnahme habe sich die Lage der Händler in der
Hauptstadt noch einmal verschlechtert.

«Es gibt viel zu wenige Testzentren in Berlin», sagte der
Geschäftsführer des Landesverbands Berlin-Brandenburg, Nils
Busch-Petersen, am Mittwoch auf Anfrage. Bei langen Wartezeiten vor
den Zentren würden viele Menschen auf den Einkauf verzichten. «In den
ersten Tagen hatten wir eine Frequenz in den Geschäften zwischen zwei
und zehn Prozent. Da können wir auch gleich zu machen.» Zwar baue der
Handel auch selbst Testzentren auf. Doch das reiche noch nicht aus.