Betriebe sollen Nachweise über Corona-Tests ausstellen

In Hamburg kommt man nur noch mit einem negativen Corona-Test beim
Friseur auf den Stuhl. Geht es nach dem Senat, sollen auch Betriebe
ihre Mitarbeiter testen und entsprechende Bescheinigungen ausstellen.
Die Friseure setzen auf Selbsttests im Salon.

Hamburg (dpa/lno) - Hamburgs Unternehmen sollen ihren Mitarbeitern
Corona-Schnell- und Selbsttests anbieten und auch Bescheinigungen
über das Ergebnis ausstellen können. Ein solcher Nachweis über ein
negatives Ergebnis, der zwölf Stunden gültig sei, könne die
Mitarbeiter dann zur Nutzung bestimmter Leistungen berechtigen,
teilte die Gesundheitsbehörde am Mittwoch mit. Bislang ist ein
negatives Testergebnis in Hamburg beispielsweise für einen
Friseurbesuch erforderlich.

Voraussetzung sei, dass es in den Betrieben Testbeauftragte gebe, die
für die Schnelltests geschult und der Gesundheitsbehörde gemeldet
worden seien. Zudem müsse das Unternehmen eine Selbstverpflichtung
gegenüber der Behörde eingehen, hieß es.

Laut Corona-Eindämmungsverordnung sollen Arbeitgeber «ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an ihrem Arbeitsplatz anwesend
sind, zweimal pro Woche ein Angebot über eine kostenlose Testung in
Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus mittels eines
Schnelltests» unterbreiten. Bisher geschieht dies allerdings auf
freiwilliger Basis.

Hamburgs Friseure wollen ihren Kunden die Möglichkeit geben, sich in
den Salons auch selbst unter Aufsicht zu testen. Die Selbsttests
seien für Kunden und Friseure eine unkomplizierte Möglichkeit, sagte
Innungsobermeister Birger Kentzler der Deutschen Presse-Agentur.
Neben den Schnelltests, die in Testzentren oder Apotheken gemacht
werden können, könnten auch Selbsttests akzeptiert werden, die unter
Aufsicht von geschulten Mitarbeitern der Salons gemacht würden, sagte
Kentzler. «Die beäugen dann, ob alles richtig gemacht wird.»

Der Aufwand für die Friseure sei geringer «als manche denken», sagte

Handwerkskammer-Präsident Hjalmar Stemmann. Laut Kammer ist eine
Person schon für die Überwachung des Tests qualifiziert, wenn sie den
Beipackzettel des Tests gelesen oder ein Erklärvideo angeschaut hat.
«So dürfen Kunden vor den Geschäftsräumen einen Selbsttest
durchführen, das Testergebnis abwarten, vorzeigen und bei negativem
Ergebnis direkt im Anschluss ihren Termin wahrnehmen.»

Kentzler zufolge hat es wegen der neue Test-Regel in den
Friseursalons «einen Haufen Absagen» gegeben. «Die Leute rufen uns an

und sind verunsichert, weil sie nicht wissen, wie sie sich verhalten
sollen. Gerade die älteren Semester, die auch schon zwei Mal geimpft
sind, äußern Unverständnis.» Beschweren wolle er sich dennoch nicht
.
«Schließlich sind wir so ziemlich die einzigen, die noch geöffnet
haben. Und da war es klar, dass es schärfere Regeln geben wird.
Ansonsten ließe sich das ja kam begründen.»