Berliner Verwaltungsgericht kippt 40-Quadratmeter-Regel im Handel

Berlin (dpa) - Das Berliner Verwaltungsgericht hat die seit einer
Woche geltende Testpflicht für den Einkauf im Berliner Einzelhandel
bestätigt, die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter aber gekippt. Diese
erweise sich «als unangemessen und damit als unverhältnismäßig im
engeren Sinne», urteilte das Gericht am Mittwoch, wie ein Sprecher
mitteilte. Der Berliner Senat hatte angeordnet, dass in
Nicht-Lebensmittel-Geschäften nur ein Kunde pro 40 Quadratmeter
eingelassen werden dürfe.

Angesichts der darüber hinaus verordneten Sicherheitsmaßnahmen bringe
«der Richtwert kein signifikantes Mehr an Infektionsschutz, das noch
in einem angemessenen Verhältnis zu den dadurch erwartbar
verursachten weiteren Umsatzeinbußen» stehe, hieß es vom Gericht.

Mehrere Einzelhändler hatten vor dem Verwaltungsgericht gegen die
geltenden Einschränkungen geklagt und damit zumindest für diesen Teil
Recht bekommen. Mit ihrem Eilantrag richteten sie sich allerdings
auch gegen die seit einer Woche geltende Schnelltestpflicht für
Einkäufe im Nicht-Lebensmittelhandel und sind damit nun vorerst
gescheitert. Das Verwaltungsgericht wies diesen Teil des Antrags
zurück. Diese Beschränkungen seien voraussichtlich nicht zu
beanstanden, hieß es. Auch die elektronische Kontaktnachverfolgung
bestätigten die Richter. Gegen die Entscheidung können die
Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem
Lebensmittelgeschäfte und Drogerien. Zuvor mussten Kunden lediglich
ein Zeitfenster in Geschäften buchen. Der Berliner Senat weist rund
230 Testzentren in der Hauptstadt aus, bei denen ein Schnelltest
gemacht werden kann. Aus Sicht des Handelsverbands Berlin-Brandenburg
reicht das nicht aus. Mit der Maßnahme habe sich die Lage der Händler
in Berlin noch einmal verschlechtert. Bei langen Wartezeiten vor den
Zentren würden viele Menschen auf den Einkauf verzichten.