Eilantrag gegen Test-Regelung nach dem «Saarland-Modell» eingegangen

Saarlouis (dpa/lrs) - Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ist
ein Eilantrag gegen die Corona-Vorschriften im Rahmen des sogenannten
Saarland-Modells eingegangen. Der Antragsteller wehre sich unter
Berufung auf seine Grundrechte dagegen, dass er nur mit einem
negativen Corona-Test etwa Restaurants oder Kulturveranstaltungen
besuchen dürfe, teilte die Justiz in Saarlouis am Mittwoch mit.

Das Saarland hatte am Dienstag ein Öffnungsmodell mit verstärktem
Testen gestartet. Zahlreiche Einrichtungen dürfen vorerst öffnen,
dazu zählen neben der Außengastronomie etwa auch Fitnessstudios und
Theater. Wer das Angebot nutzen will, braucht einen negativen
Corona-Schnelltest, der nicht älter sein darf als 24 Stunden.

Dem Gericht zufolge wendet sich der Antragsteller zudem dagegen, dass
er bei erhöhtem Infektionsgeschehen nur mit einem negativen Test
Einkäufe über die Grundversorgung hinaus erledigen dürfe. Eine solche

Regelung hatte die saarländische Landesregierung für den Fall
angekündigt, dass die Testpflicht ausgeweitet werden sollte.

Der Antragsteller gebe an, dass die unabhängig von einem konkreten
Ansteckungsverdacht bestehenden Testpflichten auch vom
Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt seien, hieß es. Ferner rüge er
eine «Ungleichbehandlung» zwischen getesteten und nicht getesteten
Menschen im Geschäfts- und Sozialleben (Az.: 2 B 95/21).