Corona-Notbremse muss jetzt in NRW länger angezogen bleiben

Düsseldorf (dpa/lnw) - Nordrhein-westfälische Kommunen, die gerade
erst unter eine Corona-Inzidenz von 100 gekommen sind, müssen ab
sofort länger warten, bis sie die «Corona-Notbremse» wieder lockern
dürfen. Trotz der seit einigen Tagen stagnierenden oder sinkenden
Sieben-Tage-Inzidenz in vielen Kommunen in NRW werde es «vorläufig
noch in keiner Kommune eine Aufhebung der Notbremse geben», teilte
das NRW-Gesundheitsministerium am Mittwoch mit.

Das gelte auch für die Kreise Olpe, Wesel und den Rhein-Sieg-Kreis,
in denen die Inzidenz seit drei Tagen wieder unter der kritischen
Marke von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in den vergangenen
sieben Tage lag. Bisher war dies die Voraussetzung, um die Notbremse
durch die Landesregierung wieder aufzuheben.

Ab jetzt sind dafür mindestens sieben Tage mit einer Wochen-Inzidenz
unter 100 und «einer stabilen Tendenz» erforderlich. «Diese
Voraussetzung ist derzeit noch in keiner der «Notbremse-Kommunen»
gegeben», stellte das Ministerium fest.

«Auch, wenn die Inzidenzen aktuell etwas sinken, befinden wir uns
nach Einschätzung vieler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
noch mitten in der dritten Welle», mahnte Gesundheitsminister
Karl-Josef Laumann (CDU). Deshalb sei Vorsicht geboten. «Ein «Hin und
Her» bei der Anwendung der Notbremse wäre zudem etwas, für das die
Menschen wenig Verständnis hätten. Deshalb wollen wir die Tendenz
etwas länger beobachten, bevor wir die Notbremse in Kommunen
aufheben.» Laumann begründete die Verlängerung der Karenzzeit auch
damit, dass der zurückliegende Drei-Tages-Zeitraum auch die Ostertage
mit zum Teil eingeschränkten Test- und Meldeprozessen umfasse.

In welcher Kommune die Notbremse aktuell greift, ist in einer
Allgemeinverfügung aufgelistet. Am Mittwoch enthielt sie 43 Städte
und Kreise.

NRW zieht die Notbremse nicht nach landesweiten, sondern örtlichen
Corona-Zahlen. Nur in Kommunen mit einer Inzidenz über 100 müssen
unter anderem Läden, Sportstätten und Kultureinrichtungen schließen.

Die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte dürfen aber Ausnahmen
für Menschen mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest
erlauben. Diese müssen mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt
werden.