Eilantrag gegen nächtliche Ausgangsbeschränkung gescheitert

Hamburg (dpa/lno) - Die von Hamburgs rot-grünem Senat erlassenen
nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sind einer Entscheidung des
Verwaltungsgerichts zufolge rechtens. Die Richter lehnten den
Eilantrag einer Familie gegen die zur Eindämmung der Corona-Pandemie
zwischen 21.00 und 5.00 Uhr geltenden Ausgangsbeschränkungen ab, wie
das Gericht am Dienstag mitteilte. Gegen diese erste Entscheidung vom
2. April können die Antragsteller Beschwerde beim Hamburgischen
Oberverwaltungsgericht erheben. Es seien weitere Verfahren gegen die
nächtlichen Ausgangsbeschränkungen anhängig, erklärte das Gericht.

(AZ: 14 E 1579/21)

Seit Karfreitag dürfen die Hamburgerinnen und Hamburger ihre
Wohnungen nachts nur noch aus triftigem Grund verlassen. Ausnahmen
von der bis zum 18. April geltenden Regel gibt es in der Hansestadt
beispielsweise für berufliche Tätigkeiten, Gassigehen mit dem Hund
oder Sport im Freien, allerdings immer nur für eine Person.

Ohne die Ausgangsbeschränkungen wäre eine Eindämmung der
Corona-Pandemie wegen der deutlich steigenden Infektionszahl
erheblich gefährdet, erklärte das Gericht. Diese seien auch
verhältnismäßig. Insbesondere sei die Maßnahme geeignet, das durch

das Infektionsschutzgesetz vorgegebene Ziel zu erreichen, Leben und
Gesundheit der Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit des
Gesundheitssystems zu schützen. Weltweit gesammelte Erfahrungen
zeigten, dass insbesondere umfassende Maßnahmen zur Beschränkung von
Sozialkontakten zur Eindämmung des Pandemiegeschehens beitrügen.

Die Ausgangsbeschränkung sei den Antragstellern - eine Familie mit
einem Kind - auch zumutbar, entschieden die Richter. Es handele sich
in seinen konkreten Auswirkungen nicht um einen so schwerwiegenden
Eingriff, der in Anbetracht des Infektionsgeschehens außer Verhältnis
zu den der Allgemeinheit erwachsenden Vorteilen stehe würde.