Rund 200 Verfahren zur Corona-Landesverordnung bei Amtsgerichten

Seit rund einem Jahr müssen Menschen wegen der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote befolgen. Doch nicht jeder hält sich
daran - so mancher Fall beschäftigt die Amtsgerichte im Nordosten.

Schwerin (dpa/mv) - Bei den Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern
sind seit Beginn der Pandemie rund 200 Verfahren im Zusammenhang mit
der Corona-Landesverordnung eingegangen. Etwa die Hälfte davon sei
erledigt, teilte das Justizministerium in Schwerin auf Anfrage mit.
Vorrangig ging es demnach um Bußgeldverfahren. Dabei standen laut
Ministerium überwiegend Verstöße gegen Kontaktverbote sowie die
Maskenpflicht im Mittelpunkt. Bei sechs Fällen ging es um den
unerlaubten touristischen Aufenthalt mit dem Wohnmobil im Bundesland.
Zudem richteten sich viele Verfahren gegen Jugendliche, weil diese
etwa unerlaubt gemeinsam Sport getrieben oder Partys gefeiert hatten.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zehn Amtsgerichte.