Gericht gibt Eilanträgen zu Ausgangsbeschränkungen in Hannover statt

Hannover (dpa) - Das Verwaltungsgericht Hannover hat mehreren
Eilanträgen gegen Corona-Ausgangsbeschränkungen in der Region der
niedersächsischen Landeshauptstadt stattgegeben. Damit sei die
Pflicht der Antragsteller ausgesetzt, die Beschränkungen zu beachten,
teilte das Gericht am Freitagabend mit. Alle anderen müssen sich
daran halten. In der Region Hannover ist das Verlassen von Wohnungen
und Häusern derzeit zwischen 22.00 und 5.00 Uhr nur mit triftigem
Grund erlaubt.

Nach Auffassung des Gerichts ist dieser Eingriff in die Grundrechte
nicht vom Infektionsschutzgesetz gedeckt, das sehr hohe Anforderungen
an die Rechtfertigung solcher Maßnahmen stelle. Die Region habe
«insbesondere nicht hinreichend dargelegt, dass der Verzicht auf
Ausgangsbeschränkungen zu einer wesentlichen, im Umfang der
Gefahrenrealisierung gewichtigen Verschlechterung des
Infektionsgeschehens führen würde».