Lockerung bei Besuch von Pflegeheimen: Aber nur in bestimmten Fällen

Potsdam (dpa/bb) - In Brandenburg kann beim Besuch von Bewohnern in
Pflegeheimen auf das Tragen der Hygienemaske verzichtet werden - aber
nur, wenn strenge Kriterien laut Eindämmungsverordnung eingehalten
werden. Nach Angaben von Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher
(Grüne) waren zum Jahreswechsel 5,5 Prozent der Bewohner infiziert,
aktuell seien es nur noch 0,3 Prozent, sagte sie am Donnerstag im
Gesundheitsausschuss des Landtages.

Nach Angaben des Ministeriums müssen laut Eindämmungsverordnung alle
Besucher von Pflegeheimen getestet sein. Während des gesamten
Aufenthalts in der Einrichtung und in den Außenbereichen müsse eine
FFP2-Maske ohne Ausatemventil getragen werden. Ein schriftlich oder
elektronisch vorliegendes negatives Testergebnis darf nicht älter als
48 Stunden sein.

Wenn mindestens 75 Prozent der Bewohner vor mindestens 14 Tagen die
Zweitimpfung gegen das Virus erhalten haben, die Beschäftigten die
Möglichkeit zur Impfung hatten und aktuell kein Infektionsgeschehen
vorliegt, ist nach den Angaben die Zahl der Besucher nicht begrenzt.
Dann kann auf das Tragen der Maske im Zimmer des Bewohners verzichtet
werden.

Aus Sicht des Verbands privater Anbieter sozialer Dienste in
Brandenburg sind die Lockerungen ein großes Risiko. Die Pflegenden
und deren Familien sowie Bewohnern werden erneut Gefahren ausgesetzt,
sagte Landesvorsitzende Ellen Fährmann in einer Mitteilung. Die
bewährten Hygiene- und Testkonzepte müssten weiter gelten. Bisher sei
nicht klar, ob eine geimpfte Person nur vor schwerem Verlauf
geschützt sei oder vollständig vor einer Infektion.