Gastgewerbe fordert Gleichbehandlung mit anderen Branchen

Mainz (dpa/lrs) - Das rheinland-pfälzische Gastgewerbe hat von der
Landesregierung eine Gleichbehandlung mit anderen Branchen bei den
Corona-Beschränkungen gefordert. Der Deutsche Hotel- und
Gaststättenverband (Dehoga) begrüße es zwar, dass auch in Städten u
nd
Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Friseure
weiterhin Kunden mit negativen Tests und Kontakterfassung einlassen
dürften. «Doch dann muss auch gelten: Mit negativen Tests werden
Innenrestaurants und Hotels aufgeschlossen», sagte der
rheinland-pfälzische Dehoga-Präsident Gereon Haumann am Donnerstag
der Deutschen Presse-Agentur.

Diese Teststrategie sei ein einfaches und sicheres Verfahren, um in
Zeiten höherer Inzidenzen den Bürgerinnen und Bürgern mehr
Möglichkeiten zur Teilnahme am öffentlichen Leben zu bieten und damit
auch die Akzeptanz der Maßnahmen zu vergrößern, sagte Haumann. Da in

diesem Modell nur negativ getestete Menschen auf ebensolche träfen,
sei dies auch aus Sicht des Infektionsschutzes wirksamer und
sinnvoller, als die Menschen in ihre Privatsphäre zurückzudrängen, wo

die Regeln nicht eingehalten würden, wie die Erfahrung gezeigt habe.

Der Dehoga-Präsident forderte die Landesregierung zudem auf, dass
negative Ergebnisse zwei Tage und nicht nur 24 Stunden Gültigkeit
haben sollten, da die Tests laut Herstellerangaben 72 Stunden Bestand
hätten. Da es auch bei den Landesbediensteten lediglich zwei Tests
pro Woche geben solle, spreche dies dafür, dass die Landesregierung
diese 72-Stunden-Regel kenne. «Die Politik scheint zu wissen, dass
die Tests länger halten», sagte Haumann.

In Rheinland-Pfalz müssen Städte und Kreise mit einer
Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 seit diesem Donnerstag strenge
Regeln beachten. Der Einzelhandel - Buchläden, Baumärkte,
Blumengeschäfte, Gärtnereien und Gartenbaumärkte - dürfen dann nur

noch für Kunden mit Termin öffnen. Dabei werden nach vorheriger
Vereinbarung Einzeltermine vergeben, bei denen ausschließlich
Personen aus einem Hausstand gleichzeitig Zutritt gewährt wird. Es
gilt zudem die Pflicht zur Kontakterfassung. Friseurbesuche sind
weiterhin mit einem negativen Schnell- oder Selbsttest möglich.