Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigt Maskenpflicht für Jogger

Hamburg (dpa) - Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die vom Senat
erlassene Maskenpflicht für Jogger unter anderem an Alster und Elbe
bestätigt. Ein anderslautender Beschluss des Verwaltungsgerichts sei
geändert und ein entsprechender Eilantrag gegen die Maskenpflicht an
Wochenenden und Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr
abgelehnt worden, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Der
Senat hatte Beschwerde gegen den Beschluss der Vorinstanz eingelegt,
die dem Antragsteller, der in Elbnähe wohnt, gefolgt war. Die
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Das Gericht geht in seiner Entscheidung davon aus, dass eine
Ansteckung mit dem Coronavirus auch im Freien möglich ist. Wenn der
Senat annehmen könne, dass die zur Eindämmung der Pandemie
vorgesehenen Mindestabstände wegen eines hohen Personenaufkommens
nicht eingehalten werden können, komme die Anordnung einer
Maskenpflicht im Freien in Betracht, hieß es. Diese Annahme treffe
für die öffentlichen Wege an Alster, Elbe und im Jenischpark zu.

Auch sei die Belastung des Antragstellers im Verhältnis zu den der
Allgemeinheit erwachsenden Vorteilen nicht unangemessen, meinten die
Richter. Und da ihn die Regelung nur an Wochenenden und Feiertagen
zwischen 10.00 und 18.00 Uhr betreffe, könne er die öffentlichen Wege
an Alster, Elbe und im Jenischpark außerhalb dieser Zeiten zum Joggen
nutzen.

Vor drei Wochen hatte das Verwaltungsgericht in dem nun kassierten
Beschluss die Tatsache, dass die Maskenpflicht allgemein und
unabhängig von Wetter und Zahl der Besucher in den Grünanlagen gilt,
als unvereinbar mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gesehen.