VGH: Schuhläden dürfen öffnen - für tägliche Versorgung unverzich tbar

München (dpa/lby) - Schuhgeschäfte in Bayern dürfen auch in Gebieten

mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 öffnen. Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof (VGH) habe am Mittwoch entschieden, dass
Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren
Ladengeschäften gehörten, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit.

Zur Begründung verwies der für das Infektionsschutzrecht zuständige
20. Senat darauf, dass Schuhgeschäfte für die Versorgung der
Bevölkerung eine vergleichbar gewichtige Bedeutung hätten wie etwa
Buchhandlungen, Geschäfte für Babybedarf, Bau- und Gartenmärkte,
Blumenläden oder Versicherungsbüros, die nach der geltenden Regelung
ausdrücklich geöffnet sein dürfen. Gegen den Beschluss gibt es keine

Rechtsmittel. Der «Spiegel» hatte zuvor über den Beschluss berichtet.