, Anpassungen im 2. Absatz) Urteil: Belgien muss Corona-Einschränkungen binnen 30 Tagen aufheben

Brüssel (dpa) - Belgien muss nach einem Gerichtsurteil innerhalb von
30 Tagen alle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zurücknehmen
oder eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür schaffen. Dies entschied
ein Gericht der Hauptstadt Brüssel in erster Instanz nach einer Klage
der Liga für Menschenrechte. Innenministerin Annelies Verlinden
kündigte am Mittwochabend an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Die Liga für Menschenrechte hatte den belgischen Staat vor einigen
Wochen verklagt, weil die Entscheidungen per ministeriellen Erlassen
während der Corona-Pandemie keine Rechtsgrundlage hätten. Das Urteil
sieht nun eine Strafe von 5000 Euro täglich - maximal 200 000 Euro -
vor, falls es nicht umgesetzt wird. Das Gericht forderte ein
Pandemie-Gesetz. Die bestehenden Einschränkungen bleiben aber
zunächst bestehen. Die Regierung arbeitet derzeit an einem solchen
Gesetz, das das Parlament stärker einbinden soll.

Derzeit gelten im Land strenge Corona-Regeln. Belgierinnen und
Belgier dürfen nur mit einer Person außerhalb des eigenen Haushalts
engen Kontakt haben. Im Freien dürfen sich vier Personen mit Maske
treffen. Shoppen geht nur mit Termin. Restaurants, Kneipen und Cafés
sind ohnehin seit Monaten geschlossen. Im ganzen Land gilt schon
lange eine nächtliche Ausgangssperre. Zudem darf man ohne triftigen
Grund weder nach Belgien ein- noch aus dem Land ausreisen.