Rheinland-Pfalz schafft Regelungen für Hotspot-Kommunen über 200

Mainz (dpa/lrs) - Städte und Kreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz
von mehr als 200 müssen von Donnerstag an in Rheinland-Pfalz strenge
Regeln beachten. Der Einzelhandel - Buchläden, Baumärkte,
Blumengeschäfte, Gärtnereien und Gartenbaumärkte - dürfen dann nur

noch für Kunden mit Termin öffnen, wie das Gesundheitsministerium in
Mainz am Mittwoch mitteilte. Dabei werden nach vorheriger
Vereinbarung Einzeltermine vergeben, bei denen ausschließlich
Personen aus einem Hausstand gleichzeitig Zutritt gewährt wird. Es
gilt zudem die Pflicht zur Kontakterfassung.

Die Regelungen für Friseure, Fahr- und Musikschulen werden um die
Testpflicht ergänzt. Gruppenunterricht ist verboten. Sport im Freien
ist nur alleine oder mit Menschen des eigenen Hausstandes zulässig.
Bei Fahrten im privaten Auto mit Menschen aus verschiedenen
Hausständen gilt für die Mitfahrer eine Maskenpflicht.

Die Inzidenz von 200 muss an 3 Tagen überschritten sein, dann greifen
die Regelungen. In Worms waren es dem Ministerium zufolge am Mittwoch
bereits vier Tage, im Kreis Neuwied drei und in Speyer zwei. Die
höchste Inzidenz landesweit hatte Speyer mit 215,6. Danach folgen
Worms (208,3), der Kreis Neuwied (207,9).

Die Allgemeinverfügungen dürften erst aufgehoben werden, wenn die
Sieben-Tages-Inzidenz des Kreises oder der Stadt mindestens 7 Tage in
Folge unter 200 gelegen habe.