Misslungene Haartransplantation - Schönheitsklinik muss zahlen

Bonn (dpa) - Nach einer misslungenen Haartransplantation muss eine
Schönheitsklinik einem 30 Jahre alten Patienten aus Meckenheim bei
Bonn 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Landgericht
Bonn nach einer Mitteilung vom Mittwoch. Zudem muss das Institut auch
für eine Korrektur der Operation in Höhe von etwa 9000 Euro
aufkommen. Schließlich darf der Patient auch das Honorar über 5000
Euro zurückfordern, da es eine zu pauschale und damit unzulängliche
Honorarvereinbarung gewesen sei.

Der 30-Jährige hatte sich im Januar 2016 zu einer Haartransplantation
entschieden, da er einen erheblichen erbbedingten Haarausfall hatte,
vor allem sollten die Geheimratsecken aufgefüllt werden. Dafür war
ihm am Hinterkopf ein 20 Zentimeter langes und anderthalb Zentimeter
breites Stück Kopfhaut entfernt und oberhalb der Stirn implantiert
worden.

Das Ergebnis jedoch war ein nach Ansicht des Patienten
«unharmonisches Bild». Die implantierten Teile waren nur unregelmäß
ig
und undicht angewachsen. Vor allem aber störte den Kläger die
teilweise bis zu zwei Zentimeter dicke und sichtbare Narbe am
Hinterkopf. Versprochen worden war ihm eine Narbe «so dick wie der
Strich eines Bleistiftes».

Die Arzthaftungskammer verurteilte die Klinik letztlich nicht wegen
möglicher Behandlungsfehler, sondern weil der Kläger nicht
ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Vor einer Schönheits-OP, so heißt
es
im Urteil, müsse «besonders sorgfältig, umfassend und schonungslos»

aufgeklärt werden. Aus Sicht der Kammer sei damit auch die
Einwilligung des Patienten unwirksam - und die Operation sogar
rechtswidrig, mithin eine Körperverletzung gewesen.